Seit Inkrafttreten der EnEV im Jahr 2007 ist die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW verbindlich vorgeschrieben. Neben der Prüfung von Komponenten umfasst die Inspektionspflicht nach § 12 EnEV auch die Prüfung der Anlagendimensionierung. Dabei müssen alle Ergebnisse dokumentiert, ausgewertet und in einem Inspektionsbericht festgehalten werden. Durchgeführt werden darf die Inspektion nur von entsprechend fachkundigen Personen. Verantwortlich für die Durchführung ist jedoch alleinig der jeweilige Betreiber der Anlage, der den zuständigen Landesbehörden auf Verlangen einen Nachweis vorzulegen hat.
Die nun veröffentlichte FGK-Liste bietet den Anlagenbetreibern Orientierung und Sicherheit bei der Suche nach qualifizierten Fachleuten. Alle aufgeführten Personen haben sich durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung für die energetische Inspektion qualifiziert. In den zweitägigen Seminaren wurden dazu neben den grundlegenden Kenntnissen zur energetischen Inspektion auf Basis der FGK-Statusreporte 5, 6 und 17 unter anderem das Referenzanlagenverfahren, Hilfen zur Bewertung der Messergebnisse sowie Informationen zur Kaltwasserhydraulik behandelt. (RM)