Unstrittig sei, dass sich der FGK in der Lobbyarbeit im Gesamtkontext der Energiediskussion auch für die enormen Einsparpotenziale im Nichtwohnbereich stark gemacht habe, heißt es weiter. Sei hiergegen etwas einzuwenden? - wird gefragt. Wissentlich verkenne der ZVSHK, dass im FGK die stärkste Interessengemeinschaft für die Wohnungslüftung vertreten sei. Zudem stelle, was auch der ZVSHK wisse, der FGK den Obmann (Claus Händel) im DIN-Ausschuss NHRS 2.51 (zuständig für die DIN 1946 Teil 6) und sei im Ausschuss 18599 für die Wohnungslüftung vertreten. Diese Fakten müssten dem ZVSHK, der sowohl ein Mitglied im FGK-Vorstand als auch in der FGK-Fachkommission stelle, hinreichend bekannt sein. Also dürften die wahren Gründe für die Kündigung auf immer tiefstes Geheimnis des ZVSHK bleiben, so die Unterzeichner Prof. Dr. Ulrich Pfeiffenberger als Vorstandsvorsitzender und Günther Mertz als Geschäftsführer (Bild).