Trotzdem muss in der Praxis beobachtet werden, dass diese Verpflichtung kaum eingehalten wird. Eine vom FGK und dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich rund zwei Prozent der über zwölf Jahre alten Anlagen, die bis zum Stichtag 1. Oktober 2011 hätten inspiziert werden müssen, tatsächlich gemäß Ordnungsrecht untersucht wurden.
Die Inspektion ist erstmals zehn Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Für Altanlagen gilt folgende Regelung mit Stichtag 1.10.2007. Die Fristen sind abhängig vom Alter der Anlage:
- vier bis sechs Jahre alte Anlage: Inspektion innerhalb von sechs Jahren;
- über zwölf Jahre: Inspektion innerhalb von vier Jahren;
- über 20 Jahre: Inspektion innerhalb von zwei Jahren.
Alle über 20 Jahre alten Anlagen hatten demnach bereits bis zum 1.10.2009 einer Inspektion unterzogen werden müssen. Die Inspektion umfasst folgende Aspekte: Prüfung von Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen und eine Prüfung der Anlagendimensionierung. Mit der EnEV 2009 fordert der Verordnungsgeber, dass der Betreiber auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis gegenüber den zuständigen Landesbehörden vorzulegen hat. Aber auch hier wird es noch einige Zeit dauern, bis in den Bundesländern entsprechende Durchführungsverfahren vorliegen.
Doch auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben muss es im Interesse des Anlagenbetreibers liegen, die technischen Anlagen auf einem energetisch hohen Standard zu halten. Denn gerade in der Lüftungs- und Klimatechnik verbergen sich große Potenziale hinsichtlich Energieverbrauchssenkung durch neue effiziente Produkte, die Nutzung von regenerativen Energien und neuen Dienstleistungen.
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