Bereits im September 2009 hätten die beiden Innungen in getrennten Versammlungen eine deckungsgleiche Satzung beschlossen und führten somit ihre Fusion herbei. Die zuständigen Ministerien und die Handwerkskammer Rhein-Main erteilten die erforderlichen Genehmigungen. Somit werde die Fusion satzungsgemäß am 1. Januar 2010 wirksam.
Lesen Sie hierzu in der Dezemberausgabe der KK den ausführlichen Bericht. U.B.
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