Der NAPE-Entwurf sieht vor, als Sofortmaßnahme ein KfW-Förderprogramm für den Neubau und die Sanierung energieeffizienter Nichtwohngebäude einzuführen und dafür rund 200 Millionen Euro jährlich bereitzustellen. Dabei soll unter anderem ein Förderstandard „Effizienzhaus Plus“ etabliert werden. Die noch auszuarbeitende „Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG)“ soll neben individuellen Sanierungsfahrplänen für Wohn- und Nichtwohngebäude „auch den Funktionen der Gebäude und den Bewohnern Rechnung tragen“. Im Zuge der ESG soll außerdem das Energieeinsparrecht weiterentwickelt werden, heißt es im NAPE-Entwurf. Es sieht dazu etwa einen Abgleich des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) mit der EnEV vor. Gemeinsam mit den Ländern soll auf eine Verbesserung des EnEV-Vollzugs hingewirkt werden. Dieser findet insbesondere in Nichtwohngebäuden im Hinblick auf die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV kaum statt, wie eine Studie im Auftrag des FGK ergeben hatte. Das Bundeskabinett will den NAPE am 3. Dezember verabschieden, danach werden sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. (DR)
Fachverband Gebäude-Klima
Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz: Gabriel setzt auf das richtige Pferd
FGK-Geschäftsführer Günther Mertz kommentiert den NAPE-Entwurf wie folgt: „Mit der Erhöhung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden setzt Bundeswirtschaftsminister Gabriel auf das richtige Pferd. Denn in den rund 1,8 Millionen Büros, Schulen, Krankenhäusern und anderen Nichtwohngebäuden in Deutschland werden enorme Mengen an Energie eingesetzt – oftmals noch ineffizient. Die Maßnahmen im NAPE sind dazu geeignet, dies zu ändern. Dabei muss zwingend berücksichtigt werden, dass Gebäude nicht nur zum Energiesparen errichtet werden. Deshalb müssen der Ankündigung, den Funktionen von Gebäuden und den Bewohnern Rechnung zu tragen, nun Taten folgen. Auch die Strategie „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“ des Bundesumweltministeriums will vermeidbare gesundheitliche Risiken, z.B. durch Schadstoffe in der Innenraumluft, beachten. Nichts wäre dazu geeigneter, als ein verpflichtendes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 in der EnEV zu verankern.“