Am 1. Januar 2015 ist die EU-Verordnung Nr. 517/2014, die F-Gase-Verordnung, in Kraft getreten. Sie soll die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (HFKW) bis zum Jahr 2030 um 60 Prozent verringern. Die am Markt verfügbaren Mengen von HFKWs reduzieren sich schrittweise und die verschärften Regelungen zur Dichtheitsprüfung und Zertifizierung von Kühlanlagen, die mit fluorierten Kältemitteln arbeiten, stellen Wartungstechniker vor zwei Herausforderungen: zum einen die höheren Anforderungen bei Wartungsarbeiten an HFKW-Anlagen und zum anderen die wachsende Anzahl von Anlagen, die alternative Kältemittel nutzen. Immer häufiger werden in den nächsten Jahren CO2, brennbare und semi-brennbare Kältemittel im Einsatz sein – für viele dieser Kühlmittel gelten jedoch andere Wartungsbedingungen und höhere Sicherheitsvorkehrungen.