Die EU hat festgelegt, Ökodesign-Verordnungen nach einer gewissen Zeit nach verschiedenen Aspekten zu überprüfen. Nach einer Diskussion interessierter Kreise wird die entsprechende Verordnung dann überarbeitet und die Anforderungen an die Effizienz meist verschärft. Dies gilt derzeit auch für die Ökodesign-Verordnung 327/2011 für Ventilatoren an. Kontrovers diskutiert wird die Frage, wie Ventilatoren in Produkten (embedded products) zu behandeln sind, für die es bereits spezielle Ökodesign-Verordnungen gibt: Es gibt Bestrebungen, solche Ventilatoren aus dem Geltungsbereich der Verordnung 327/2011 herauszunehmen. Die EVIA tritt dem entgegen Ausgang offen.
Pro und contra
Die Gegner führen ins Feld, dass die kaskadierende oder doppelte Regulierung von Teilen und Produkten ihre Entwicklungstätigkeit unnötig belastet, ohne dass dadurch ein Nutzen entstünde. Sie argumentieren, effiziente Komponenten bedeuteten nicht zwangsläufig, dass auch die Produkte effizient sind. Ihrer Meinung nach ließe sich dies eindeutiger regeln: durch eine Regulierung lediglich von Ventilatoren aus dem Katalog. Maßgeschneiderte Ventilatoren hingegen sollten keiner Regelung unterworfen sein.
Die EVIA argumentiert, dass dadurch ein Schlupfloch zur Umgehung der Vorschriften geöffnet werden würde. Es würde Verwirrung stiften und zu Parallelentwicklungen bei Produkten führen. Zum Beispiel indem eine effiziente Bauform entwickelt wird, wenn davon auszugehen ist, dass der betreffende Ventilator unter die Verordnung fällt, und eine weniger effiziente Bauform, die in andere energieverbrauchsrelevante Produkte eingebaut wird.
Es würden teilweise über 90 Prozent der Ventilatoren, die in Verkehr gebracht werden, in andere energieverbrauchsrelevante Produkte eingebaut. Sollten diese nicht mehr unter die Ventilatoren-Richtlinie fallen, wäre dies gleichbedeutend mit einem höheren Energieverbrauch, dem Wegfall von Investitionen, dem Verlust von Arbeitsplätzen und der Rückkehr zu alten, ineffizienten Anlagen.
Schwebendes Verfahren
Im Juni 2018 hat sich der Ausschuss für Regulierungskontrolle (RSB) zunächst für die Herausnahme von embedded products aus der Ventilatorenverordnung ausgesprochen: Es gäbe nur unzureichende Nachweise der Auswirkungen von großen Ventilatoren mit über 100 kW Leistung sowie auf andere regulierte Produkte, in die einen Ventilator eingebaut ist. Die EVIA will die geforderten Nachweise nun liefern und hofft darauf, dass die ursprüngliche Ventilatorenverordnung im Kern erhalten bleibt.
Ein ausführliches Interview mit Geoff Lockwood wird in der kommenden KK 9 zu finden sein.