Der erste Satz an Energieeffizienzanforderungen (COP und SEPR) für Verflüssigungssätze tritt bereits nächstes Jahr im Juli in Kraft, was Herstellern nur sehr wenig Zeit lässt, um sich darauf einzustellen. Zwei Jahre später, im Juli 2018, werden sie weiter verschärft. Bei Einsatz von Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von weniger als 150, dürfen die Anforderungen in 2016 um maximal 15 prozent reduziert werden und in 2018 um maximal zehn Prozent. Auch für Prozesskühler treten die neuen Energieeffizienzanforderungen im Juli 2016 bzw. 2018 in Kraft, ebenfalls mit einer möglichen Reduzierung von 10% beim Einsatz von Kältemitteln mit Treibhauspotenzial unter 150. (SI)
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www.eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1095&qid=1438632268717&from=DE
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