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EUROPA

Nano-Substanzen auf der Agenda der EU

Derzeit bestehende Methoden zur Risikoabschätzung sind anzuwenden, auch wenn diese bei manchen speziellen Aspekten noch weiter ausgearbeitet werden müssen. Die Definition von Nano-Substanzen wird gegebenenfalls in die EU Gesetzgebung integriert.

Die EU Kommission arbeitet derzeit an Methoden zur Erkennung, Messung und Überwachung von Nano-Substanzen. Dabei geht es unter anderem auch um die Vervollständigung von Informationen zu Gefahren, die mit Nano-Substanzen und dem Kontakt mit Nano-Substanzen verbunden sind.

Grundsätzlich will die EU Kommission die Risikoabschätzung für Nano-Substanzen über die bereits bestehende REACH Gesetzgebung abwickeln. Es hat sich aber gezeigt, dass dies noch weiter ausgearbeitet werden muss. Für die nächsten drei Jahre soll weiter an den Methoden gearbeitet und neueste Entwicklungen verfolgt werden, bis ein neuer Bericht vorgelegt wird.

http://ec.europa.eu/nanotechnology/pdf/second_regulatory_review_on_nanomaterials_-_com(2012)_572.pdf