Auf Empfehlung der für Klimapolitik zuständigen EU-Kommissarin Connie Hedegaard richtet die Kommission an die beiden Mitgliedstaaten eine "mit Gründen versehene Stellungnahme", in der sie diese auffordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Einhaltung der EU-Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) zu gewährleisten. Sollte innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort eingehen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit den Fällen befassen.
Italien und Malta haben der Kommission nicht, wie in der Verordnung verlangt, ihre Ausbildungs- und Zertifizierungsanforderungen für Unternehmen und Personal mitgeteilt, die im Zusammenhang mit F-Gasen stehende Tätigkeiten durchführen. Italien hat außerdem keine Vorschriften über Sanktionen mitgeteilt, die bei Verstößen gegen die Verordnung zu verhängen sind.
http://ec.europa.eu/clima/policies/f-gas/index_en.htm
Italien und Malta haben der Kommission nicht, wie in der Verordnung verlangt, ihre Ausbildungs- und Zertifizierungsanforderungen für Unternehmen und Personal mitgeteilt, die im Zusammenhang mit F-Gasen stehende Tätigkeiten durchführen. Italien hat außerdem keine Vorschriften über Sanktionen mitgeteilt, die bei Verstößen gegen die Verordnung zu verhängen sind.
http://ec.europa.eu/clima/policies/f-gas/index_en.htm