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EUROPA

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Kommission verklagt Italien vor dem Gerichtshof

...um so zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen und die Energieversorgungssicherheit der EU zu stärken. Deutliche Energieeinsparungen können auch den Privathaushalten eine erhebliche Senkung ihrer Kosten ermöglichen. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Mitgliedstaaten diese Rechtsvorschriften vollständig umsetzen.

Die Europäische Kommission hat nun beschlossen, Italien vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht vollständig nachkommt. Das italienische Recht steht mit den Bestimmungen zu den Gebäudeenergieausweisen nicht im Einklang. Ferner hat Italien bislang keinerlei Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich der Systeme regelmäßiger Inspektionen von Klimaanlagen mitgeteilt.

Gemäß der Richtlinie müssen bei Bau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden dem Besitzer oder dem künftigen Käufer oder Mieter Gebäudeenergieausweise vorgelegt werden. Dies ist für Verbraucher von großer Bedeutung, da sie sich so eine klare Vorstellung von der Qualität des Gebäudes im Hinblick auf den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten verschaffen können. Diese Ausweise werden von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachkräften nach entsprechenden Inspektionen ausgestellt. Derzeit wendet das italienische Recht diese Bestimmung nicht auf alle Gebäude an und erlaubt Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zertifizierung durch einen Experten, die in der Richtlinie nicht vorgesehen sind.

Für Klimaanlagen sieht die Richtlinie regelmäßige Inspektionen vor sowie eine Bewertung ihrer Systemeffizienz und Größe, ergänzt durch eine Beratung zu möglichen Verbesserungen. Italien hat bislang keine Maßnahmen zur Umsetzung dieser Bestimmung mitgeteilt.

http://ec.europa.eu/energy/efficiency/buildings/buildings_en.htm