Die dänische Regelung schreibt im Gegensatz zur europäischen F-Gase Verordnung vor, dass in Dänemark neue Produkte mit bestimmten F-Gasen nicht importiert, verkauft oder eingesetzt werden dürfen. Das Verbot bezieht sich bei Anwendung in der Kälte- Klima- und Wärmepumpentechnik auf Anlagen, die entweder weniger als 150 g oder mehr als 10 kg F-Gase enthalten.
Die EU Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass die Bestimmungen in Dänemark nur begrenzte wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen, dass es in Dänemark technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen gibt und dass die nationale dänische Regelung kein Hindernis für das Funktionieren des EU Binnenmarktes darstellt.
www.euractiv.com
Die EU Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass die Bestimmungen in Dänemark nur begrenzte wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen, dass es in Dänemark technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen gibt und dass die nationale dänische Regelung kein Hindernis für das Funktionieren des EU Binnenmarktes darstellt.
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