„Die derzeitige Auslegung der Exportregeln in der (EU) F-Gase-VO (EU 517/2014) und der Durchführungsmaßnahme (EU 1191/2014) wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Herstellern aus und behindert den Export innovativer Technologien“, so die Gruppe.
Derzeit wird das in vorbefüllten Anlagen enthaltene Kältemittel bei Export dieser Anlagen außerhalb der EU auf die Quote angerechnet. Außerdem hat sich die Situation noch verschärft durch die Preisanstiege für Kältemittel und Lieferengpässe. Europäischen Herstellern entsteht dadurch ein Nachteil auf dem Weltmarkt.
Die Unterzeichner des Briefs fordern daher, dass Kältemittel in vorbefüllten Anlagen für den Export nicht unter die Quote fallen sollte. Bei den betroffenen Mengen handle es sich gerade einmal um 1 Prozent der gesamten verfügbaren Quote, daher würde eine korrekte Auslegung des Quotensystems für vorbefüllte Exporte den Phase-Down nicht beeinflussen.
„ Eine korrekte Anwendung des Quotensystems für den Export vorbefüllter Geräte würde für fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der EU produzieren, sorgen“, so die Verbände, die außerdem darauf aufmerksam machen, dass sich Unternehmen, die innerhalb der EU produzieren, im Gegensatz zu ihren Wettbewerbern außerhalb der EU mit neuen Kältemitteln und Komponenten auseinandersetzen müssten.
Der Brief, der letzte Woche an die EU-Kommission geschickt wurde, wurde von APPLiA (Haushaltsgeräte), AREA, ASERCOM, dem deutschen Wärmepumpenverband BWP, EHI (Heizung), EHPA (Wärmepumpen), EPEE, EUROVENT, dem britischen Verband FETA, dem deutschen Verband FGK und dem polnischen Verband KFCh unterschrieben.
Zwar hatten die Industrieverbände zunächst die Lösung der Kommission (GD Klima), ein bestimmtes Zollverfahren anzuwenden (Customs Inward Processing – IPR) begrüßt, jedoch schnell die Erfahrung gemacht, dass damit das Problem nicht gelöst ist.
„ Leider wird durch die Anwendung von IPR das Problem nicht gelöst, da dieses Zollverfahren in weniger als der Hälfte aller relevanten Länder angewandt werden kann. Außerdem handelt es sich dabei um ein sehr komplexes Verfahren mit hohem Verwaltungsaufwand, was für KMUs nur sehr schwer zu stemmen ist.“
„ Aus diesen Gründen und angesichts der Tatsache, dass wir uns für den Erfolg des HFKW-Phase-Downs in Europa und weltweit einsetzen, rufen wir die europäische Kommission eindringlich dazu auf, ihre Auslegung der Exportregeln für vorbefüllte Geräte zu überdenken. Die F-Gase-VO lässt diese Möglichkeit ganz klar offen und es bestehen schnelle und direkte Lösungen, um das Problem aus der Welt zu schaffen. So reicht es zum Beispiel, das
HFKW-Online-Portal anzupassen. Nur dann kann die weltweite Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller garantiert werden.“