Um sich für die anstehenden Umstellungen zu wappnen und sich über die damit verbundenen Abläufe zu informieren, gibt es nun das Online-Informationsportal www.umsatzsteuer2010.de der Sage Software GmbH und der Forum Verlag Herkert GmbH. Auf der Internetseite können Unternehmer einen kostenlosen, umfangreichen Leitfaden bestellen, der die wichtigsten Neuerungen des Umsatzsteuerrechts erklärt sowie wertvolle Expertentipps und übersichtliche Checklisten beinhaltet. Durch einen Schnelltest erfahren Unternehmer nach der Beantwortung von sieben Fragen, ob sie auf die Änderungen ausreichend vorbereitet sind. Neben zahlreichen Fakten und Tipps rund um das Mehrwertsteuerpaket lasse sich ein kostenloser Newsletter mit neuesten Meldungen zum Thema Umsatzsteuer abonnieren.
Hintergrund zum Mehrwertsteuerpaket 2010
Aufgrund neuer EU-Vorgaben treten zum 01. Januar 2010 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Ziel ist es, grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Neu sind die Prinzipien für den Dienstleistungsort. Bisher bestand das Ursprungslandprinzip, wonach die Leistungen im Land des Dienstleisters besteuert wurden. Ab dem neuen Jahr gilt jedoch das Bestimmungslandprinzip. Demnach müssen Dienstleistungen und Güterbeförderungen grundsätzlich an dem Ort besteuert werden, an dem der tatsächliche Verbrauch erfolgt. Dieses Prinzip gilt jedoch ausschließlich für Leistungen zwischen Unternehmen, nicht zwischen Unternehmen und Kunden. Damit verbunden sind neue Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Ein weiteres Novum: Die Rückerstattung der Auslandsumsatzsteuer wird zukünftig elektronisch beantragt. Das elektronische Portal in Deutschland wird derzeit vom Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut und soll den Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen reduzieren.
Weitere Informationen unter:
www.sage.de
www.forum-verlag.com
www.umsatzsteuer2010.de
Hintergrund zum Mehrwertsteuerpaket 2010
Aufgrund neuer EU-Vorgaben treten zum 01. Januar 2010 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Ziel ist es, grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Neu sind die Prinzipien für den Dienstleistungsort. Bisher bestand das Ursprungslandprinzip, wonach die Leistungen im Land des Dienstleisters besteuert wurden. Ab dem neuen Jahr gilt jedoch das Bestimmungslandprinzip. Demnach müssen Dienstleistungen und Güterbeförderungen grundsätzlich an dem Ort besteuert werden, an dem der tatsächliche Verbrauch erfolgt. Dieses Prinzip gilt jedoch ausschließlich für Leistungen zwischen Unternehmen, nicht zwischen Unternehmen und Kunden. Damit verbunden sind neue Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Ein weiteres Novum: Die Rückerstattung der Auslandsumsatzsteuer wird zukünftig elektronisch beantragt. Das elektronische Portal in Deutschland wird derzeit vom Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut und soll den Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen reduzieren.
Weitere Informationen unter:
www.sage.de
www.forum-verlag.com
www.umsatzsteuer2010.de