Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt zwei Jahre und bedeutet für Deutschland die ohnehin geplante EnEV 2012. Die Bewertung der neuen EU-Gebäuderichtlinie durch Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: In Deutschland haben wir bereits seit Jahren hohe energetische Standards im Bauwesen. Passivhäuser werden schon jetzt mehr und mehr zur Praxis. Für Eigentümer und Bauherren in Deutschland wird sich deshalb wenig ändern. Ramsauer lässt zurzeit keine Gelegenheit aus, für das Passivhaus zu werben.
Im Bundeswirtschaftsministerium schätzt man die Folgen etwas anders ein, vermeidet aber Konsequenzen für das Deutsche Baurecht zu nennen. Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Jochen Homann, zu der Novellierung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Großes Potenzial [für den Klimaschutz] haben auch Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich. Dazu werden europaweit höhere Gebäudestandards vor allem bei Neubauten eingeführt werden. Bereits im August 2007 hat die Bundesregierung im IEKP (Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm) zur Energieeinsparverordnung festgeschrieben: Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein.
EPBD 2009