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ecogreen | TOPTHEMA DES MONATS

Fakten statt Mythen: Fördermittel für Energieeffizienz in Unternehmen

Ob für den Kauf neuer Maschinen oder Investitionen in energiesparende Technik – für eine Vielzahl von Projekten gibt es finanzielle Hilfe vom Staat. Der überwiegende und interessante Teil an Fördermittel gibt es in Form von Zuschüssen, also Geld, das Unternehmen für bestimmte Projekte und Zwecke vom Staat geschenkt bekommen. Diese staatliche Förderung nennt man auch verlorener Zuschuss. Gerade große Unternehmen, Filialisten oder Franchise Ketten ab 500 Mitarbeiter wissen oft nicht, dass auch diese im Bereich Energieeffizienz förderfähig sind. Energieeffizienz hört hier nicht bei einem kleinen Unternehmen auf!

„Förderung und Zuschüsse gibt es für die unterschiedlichsten Vorhaben, Projekte und für Unternehmen jeder Größe. Allerdings ist die Förderlandschaft für Energieeffizienz-Projekte in Unternehmen ausgesprochen komplex“, weiß ecogreen Fördermittelexperte Marcel Riethmüller.

Was ist überhaupt der Zweck einer Förderung im Bereich Energieeffizienz?

Eine Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien ermöglichen. Damit sollen auch die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbessert, die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern verringert, die Energieversorgungssicherheit erhöht und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Über den Einzelfall hinaus soll damit insbesondere auch ein Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien und der Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen geleistet werden.

Was ist eine De minimis – Beihilfe?

Eine De-minimis-Beihilfe, ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU, ist eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen und daher nicht in Brüssel zu melden ist. Nach der De-Minimis-Verordnung (EU) 1407/2013 darf ein Unternehmen inkl. aller mit ihm verbundenen Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Ort der Projektrealisierung innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren De-minimis-Förderungen bis derzeit max. 200.000 Euro erhalten.

Was ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)?

Bei Energieeffizienzbeihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 38 (AGVO) sind grundsätzlich die Investitionsmehrkosten, die für die Verbesserung der Energieeffizienz anfallen, förderfähig. Die AGVO kommt überwiegend bei großen Unternehmen, ab 500 Mitarbeiter zum Einsatz.

Die beihilfefähigen Kosten werden wie folgt ermittelt:

  1. a) Wenn bei den Gesamtinvestitionskosten die Kosten einer Investition zur Verbesserung der Energieeffizienz als getrennte Investition ermittelt werden können, dann sind diese Energieeffizienzkosten die beihilfefähigen Kosten;
  2. b) in allen anderen Fällen werden die Kosten einer Investition zur Verbesserung der Energieeffizienz anhand eines Vergleichs mit einer ähnlichen, zu einer geringeren Energieeffizienz führenden Investition ermittelt, die ohne Beihilfe durchaus hätte durchgeführt werden können. Die Differenz zwischen den Kosten dieser beiden Investitionen sind die Energieeffizienzkosten und somit die beihilfefähigen Kosten.

Nicht direkt mit der Verbesserung der Energieeffizienz zusammenhängende Kosten sind nicht beihilfefähig. (Quelle: KFW.de)

 

 

 

 

 

Tabelle 1 - Berechnung der Fördersumme an einer fiktiven Optimierung technischer Systeme (nach AGVO)

Was ist eine EFRE Förderung?

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung, finanziert v.a. Infrastrukturmaßnahmen und produktive Investitionen in bestimmten Gebieten (Strukturfondsgebieten). Überwiegend kommt die Förderung in einzelnen Bundesländern, wie z. B. Sachsen-Anhalt, zum Einsatz. Hier werden die meisten Förderprogramme nach der De-Minimis-Verordnung oder auch nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefördert.

Die ecogreen Fördermittel Strategie

Bevor eine Förderung für Energieeffizienz in einem Unternehmen zum Tragen kommt, müssen erstmal einige grundsätzliche Punkte geklärt werden, wofür eine professionelle Strategie unumgänglich ist.

  1. Die Unternehmensgröße: Einzelprojekte werden abhängig von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens unterstützt. Hier sind auch Partner- und Verbundunternehmen mit zu berücksichtigen.
  2. Das Energiekonzept: Vor Investitionen in eine neue Technologie ist eine geförderte Energieberatung im Mittelstand mit konkreten Vorschlägen für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu empfehlen und oft auch verpflichtend. Kleine und mittlere Unternehmen KMU erhalten hier bis zu 80 Prozent Förderung auf die Beratungskosten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
  3. Die Planung der Umsetzung: Wird die Planung von einem Fachplaner durchgeführt, können, unter Berücksichtigung der Anforderungen, auch Planungskosten gefördert werden. Die Anforderungen werden vorab mitgeteilt.
  4. Investitions- und Umsetzungszeitraum festlegen: Die überwiegenden Förderprogramme geben einen Zeitraum von 9 bis 12 Monate für die Umsetzung vor. Hier ist darauf zu achten, dass die Umsetzung in diesem Zeitraum auch durchgeführt werden kann.

Sollten diese oben genannten Punkte geklärt sein, dann kann der Förderantrag gestellt werden.

 

 

 

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Antragsstellung?

Förderanträge sind immer vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Darunter versteht man den Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages.

Viele Unternehmen verschenken staatliche Zuschüsse

Wie in dem Bericht „Warum ohne Förderung? Förderung von Lüftungsanlagen im gewerblichen Neubau!“ schon geschrieben, wundert sich Marcel Riethmüller immer wieder, wie viele Unternehmen auf die staatlichen Zuschüsse und Fördermittel verzichten. Oft melden sich Unternehmen nachträglich, wenn die Maßnahmen schon umgesetzt worden sind. Hier ist ganz klar ein Informationsdefizit zu erkennen. Ein Großteil der antragsberechtigten Unternehmen kennen diese Förderprogramme nicht oder haben keine Lust sich darum zu kümmern.

Auch viele Hersteller und Anlagenbauer nutzen das Potenzial einer Förderung nicht

Obwohl das Geld sprichwörtlich auf der Straße liegt, nutzen viele Hersteller und Anlagenbauer im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung diesen Türöffner der Fördermittel nicht. Was ist daran verwerflich eine energieeffiziente und förderfähige Anlage anzubieten und sich so von dem Wettbewerb abzusetzen?

Der Aufwand ist überschaubar und es gibt Experten, welche die Endkunden in der Fördermittelbeschaffung als Sachverständige und Berater unterstützten. Den Nachweis der Energieeffizienz übernimmt überwiegend die ecogreen in Rahmen einer Beratung zur Fördermittelbeschaffung oder der Hersteller über ein Datenblatt der jeweiligen Anlagentechnik.

Jetzt kommt aber der Clou! Mit einer Förderung kann eine effizientere Anlage für den Endkunden interessanter werden, mit dem gleichen Aufwand für den Vertrieb und die spätere Montage.

 

 

 

Tabelle 2 - Berechnung Standard vs. Hocheffizient Anlage

Es können vom Hersteller, Fachplaner, Anlagenbauer und dem späteren Endkunden alle von einer Förderung profitieren. Sogar kaufmännisch gesehen ist es eine ganz einfache Kosten-Nutzen-Rechnung.

Tue Gutes – und rede darüber

Das ist nicht nur gut für die Umwelt. Richtig publik gemacht in Berichten auf der Homepage oder in Zeitungsartikeln lässt sich daraus auch Kapital fürs Image schlagen. „Tue Gutes und rede darüber“, lautet ein altes Erfolgsrezept für die Unternehmenskommunikation und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit.

Hinweis Haftungsausschluss:
Es handelt sich hier um einen groben Überblick über bestehende Möglichkeiten einer Förderung für Unternehmen. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

www.ecogreen-energie.de