Mit dem Ausstieg aus den ozonschädigenden H FCKW Kältemitteln, wie R12, R22, R502, etc., wurden die HFKW Kältemittel (R404A, R507, etc.) mit z.T. sehr hohem Treibhauseffekt eingeführt. Ein großer Anteil an Kältetechnik wurde damals auf das Kältemittel R404A umgestellt oder neu gebaut. Mittlerweile sollen im Lebensmitteleinzelhandel über 30.000 Kälteanlagen installiert sein. Meist handelt es sich um Verbundanlagen mit Direktverdampfung. Aktuell (Stand 10. Juni 2017) sind die Preise des Kältemittels stark angestiegen bzw. haben sich verdoppelt. Ein weiterer Anstieg der Kältemittelpreise ist nicht auszuschließen.
Lieferengpässe und Verfügbarkeit von dem Kältemittel R404A
Ein größeres Problem wirkt allerdings die Tatsache, dass zum 1. Januar 2018 der erste große Reduktionsschritt oder auch Phase-Down genannt kommen wird. Das bedeutet, da die vom Markt verwendete Menge an CO2-Äquivalent (Produkt aus GWP und Kältemittelmenge) um mehr als 37 Prozent reduziert werden. Durch die Preiserhöhungen und den Lieferengpässen, wird es über lang oder kurz zu einer großflächigen Kältemittelumstellung von R404A und R507 Bestandsanlagen in der Kältetechnik führen.
Gesetzliche Anforderungen: Was sollten Betreiber von Supermärkten oder Gewerbekälteanlagen beachten?
Betreiber ortfester Gewerbekälteanlagen und Klimaanlagen hatten bereits mit der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase eine Reihe von Pflichten übertragen bekommen. Mit der neuen F-Gase Verordnung für Kältemittel bleiben diese weitgehend bestehen. Einige Pflichten kommen ergänzend hinzu, wie z. B.
- Allgemeine Emissionsminderungspflicht (Art. 3 Abs. 1 und 2);
- Reparaturpflicht (Art. 3 Abs. 3); Pflicht zu Dichtheitskontrollen an Kälteanlage (Art. 4 Abs. 1);
- Pflicht für Leckageerkennungssysteme (Art. 5);
- Aufzeichnungspflichten (Art. 6 Abs. 1 - 2);
- Rückgewinnungspflichten (Art. 8);
- Pflicht zur Prüfung, ob ein mit der Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur oder Außerbetriebnahme beauftragtes Unternehmen die erforderlichen Zertifizierungen besitzt (Art. 10 Abs. 11);
- Beachtung der Kaufs- und Verkaufsvoraussetzungen (Art. 11 Abs. 4).
Diese aufgeführten Punkte können und werden die wenigsten Betreiber verstehen bzw. haben diese nicht die Zeit sich dort einzuarbeiten. Hier sehen wir die zertifizierten Kälte- und Klima-Fachbetriebe in der Pflicht den Endkunden unterstützend und beratend tätig zu sein.
Was kann ich als Betreiber einer gewerblichen Kälteanlage tun?
Mittlerweile hat die ecogreen Energie GmbH & Co. KG schon über 250 Lebensmitteleinzelhändler LEH beraten und werden regelmäßig gefragt, was soll ich tun? Eine pauschale Aussage lässt sich hier eigentlich nicht treffen, denn viele Faktoren sind für das Ergebnis der Beratung relevant.
In den Beratungen schaut ecogreen immer auf folgende Faktoren:
- Was hat die Kälteanlage für ein Kältemittel?
- Wie alt ist die Kühltechnik?
- Welchen Zustand hat die Anlage inkl. Rohrleitungen, Regelung und Kühlmöbel?
- Restlaufdauer inkl. mögliche Verlängerung des Pacht- oder Mietvertrags?
- Wie sind die finanziellen Mittel des Betreibers oder Investors?
- Liegt ein Umbau oder Erweiterung vom Supermarkt an?
- Wenn möglich: Wie hoch sind die Fördermittel für eine Neuanlage oder Sanierung einer bestehenden Kälteanlage?
Weiterhin sollte man auch betonen, dass Energieeffizienz und die Wirtschaftlichkeit einer Investition ein wichtiger Faktor ist! Manchmal bieten Umbauten aber auch Chancen neue Kühlmöbel zu wählen, welche eine bessere Präsentation gekühlter Ware und POS-Maßnahmen für positive Kaufimpulse auslöst.
Klimafreundlich mit einer CO2 Kälteanlage kühlen
Wer auf den Einsatz von HFKW Kältemitteln verzichten möchte, hat dazu bereits heute die Möglichkeit sich für eine Anlage mit halogenfreie Stoffe wie Kohlenwasserstoffe und CO2 als Kältemittel in Gewerbekälteanlagen einzusetzen. Viele Anlagen mit CO2 als natürliches Kältemittel sind in mehreren Ländern Europas realisiert und haben den Stand der Technik erreicht. Weitere natürliche Kältemittel wie Propan R290 und Ammoniak R717 werden in Supermärkten derzeit noch eher selten eingesetzt.
Beim Neubau ist es heute bereits üblich, den Markt und somit das Gebäude als energetisches Gesamtsystem zu betrachten. Dabei wird auch die bei der Kälteerzeugung entstehende Abwärme zur Brauchwassererwärmung oder Heizung des Gebäudes genutzt.
In diesem Zuge Kälteanlagensanierung oder Neuanschaffung sollte gleich eine effiziente Wärmerückgewinnung berücksichtig werden. Beim Einsatz von CO2 führt eine effiziente Wärmerückgewinnung zu einem starken Rückgang des Primärenergieeinsatzes für das Heizen, so dass die Heizenergieversorgung bei neueren Märkten bis zu 100 Prozent durch diese Wärmerückgewinnung erfolgen kann. Eine Fachplanung für die Bestimmung der Heizlast ist hier unumgänglich.
Kältemittelumstellung von R404A auf R449A
Eine Kältemittelumstellung ist selbstverständlich kostengünstiger, als eine komplette Neuanschaffung von Kältetechnik. Ist die Kälteanlage noch in einem guten Zustand, dann empfiehlt in vielen Fällen diese Kältemittelumstellung als Alternative.
Die derzeit gängigsten Low-GWP-Kältemittel R449A, sind ozonunschädlich und zeichnet sich dadurch als Kältemittel mit geringem Treibhauspotential aus. Mit einem GWP von weniger als 1.500 kann es in den meisten Kälteanwendungen langfristig eingesetzt werden, um die Nutzungsdauer einer Anlage optimal auszuschöpfen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Kältemittelumstellung!
Bedingt durch steigende Energiekosten nimmt in der Branche die Bereitschaft zu, sich mit dem Thema Energieeffizienz zu befassen. Denn es gibt erhebliche technische und wirtschaftliche Energieeinsparpotenziale. Wenn Sie eine ältere Kälteanlage mit den aufgeführten Kältemitteln betreiben, dann setzen Sie sich mit Ihrem Kälteanlagenbauer frühzeitig zusammen und planen eine mögliche Maßnahme. Es ist abzusehen, dass in ca. 1 bis 2 Jahren es einen Boom in der Umstellung bestehender Anlagen geben wird und das Kälteanlagenbauerhandwerk leidet unter einem Fachkräftemangel. Ob die Kälte und Klimabranche, solch eine Umstellung stemmen kann, wagen wir zu bezweifeln. Dies wird sich später in den Preisen wiederspiegeln. Ein Ansprechpartner in diesem Thema ist auch die ecogreen Energie, welche beratend und unterstützend tätig ist.
Jetzt investieren und Fördermittel nutzen!
Bei dem Ziel die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken muss auch die Energieeffizienz von Kälte und Klimaanlagen verbessert werden. Die Kälte Klima Richtlinie ist Bestandteil der Maßnahme zur Reduktion der F Gase Emissionen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020. In einem Supermarkt beispielsweise verursacht die Kälteerzeugung nahezu 50 Prozent des Energieverbrauchs. Auch wird ca. 15 Prozent des bundesweiten Stromes durch Klima und Kälteanlagen verbraucht. Durch eine Förderung sollen Kälteanlagen einen wichtigen Teil dazu beitragen die Treibhausgase Emissionen zu senken.
Bei der Förderung nach Maßgabe diese Richtlinie handelt es sich um eine Projektförderung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den beihilfefähigen Investitionskosten im Wege einer Festbetragsförderung gewährt. Die Förderhöchstgrenze liegt für die Basis- und Bonusförderung bei insgesamt 150.000 Euro pro Maßnahme.
Fazit: Energieeffizienz lohnt sich für Betriebe und Klima
Als Anreiz für mehr Energieeffizienz gibt es viele Möglichkeiten der Förderung, welche ein Unternehmer in Anspruch nehmen kann. Für einen Betreiber ist die Sicherheit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit der Kälte überlebenswichtig und eine Sanierung der Kältetechnik sollte zeitnah geplant und angegangen werden. Die Erfahrung zeigt, je früher Planungen beginnen, umso günstiger bekommt man das Projekt umgesetzt.
(Marcel Riethmüller, ecogreen)