Zusätzlich wird in dem Gutachten untersucht, wie demgegenüber die Erweiterung und Verbesserung des bereits bestehenden Instrumentariums der Energieeffizienzpolitik zu bewerten ist.
Insbesondere über das Instrument eines Energieeinsparquotensystems wird aktuell bereits im Rahmen der laufenden Verhandlungen über eine neue EU-Energieeffizienzrichtlinie intensiv diskutiert. Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission sieht diesbezüglich vor, dass ein solches System verpflichtend in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden soll. Vor diesem Hintergrund können die Ergebnisse des Gutachtens auch für die weiteren Verhandlungen über die EU-Energieeffizienzrichtlinie einen wertvollen Beitrag leisten.
Das Gutachten weist in diesem Zusammenhang auf eine Reihe von Schwierigkeiten hin, die mit der Einführung eines Energieeinsparquotensystems in Deutschland verbunden wären, insbesondere:
Die Energieeinsparquote ist nicht gut dazu geeignet, den Großteil der bestehenden wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale insbesondere im Gebäudebereich zu heben. Demgegenüber sind andere Instrumente wie zum Beispiel die bereits von der Bundesregierung im Rahmen verschiedener Programme eingesetzte finanzielle Förderung oder Steuervergünstigungen hierzu wesentlich besser geeignet.
Die Analyse der Gesamtkosten zeigt zudem, dass auf dem Weg zur vollständigen Hebung der wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale das Instrument der finanziellen Förderung diese Potenziale zu einem deutlich besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis hebt als das Instrument der Energieeinsparquote.
Darüber hinaus wird auf verschiedene weitere Schwierigkeiten der Energieeinsparquote hingewiesen. Dies betrifft unter anderem deren im Vergleich nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen, mögliche Wettbewerbsverzerrungen in diesem Markt oder den Anstieg der Energiepreise für die Endverbraucher.
Das Gutachten kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die in Deutschland vorhandenen wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale durch die Erweiterung und Verbesserung des bestehenden Instrumenten-Mix aus finanzieller Förderung, Ordnungsrecht sowie Information und Beratung gehoben werden können. Für einen ergänzenden Einsatz neuer Instrumente wie einer Energieeinsparquote oder einem Energieeffizienzfonds spricht vor allem die Haushaltsunabhängigkeit der Finanzierung. Dieser Vorteil sollte jedoch sorgfältig gegen die möglichen nachteiligen Effekte abgewogen werden.
Das Gutachten wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) in Auftrag gegeben.
www.buildup.eu
Insbesondere über das Instrument eines Energieeinsparquotensystems wird aktuell bereits im Rahmen der laufenden Verhandlungen über eine neue EU-Energieeffizienzrichtlinie intensiv diskutiert. Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission sieht diesbezüglich vor, dass ein solches System verpflichtend in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden soll. Vor diesem Hintergrund können die Ergebnisse des Gutachtens auch für die weiteren Verhandlungen über die EU-Energieeffizienzrichtlinie einen wertvollen Beitrag leisten.
Das Gutachten weist in diesem Zusammenhang auf eine Reihe von Schwierigkeiten hin, die mit der Einführung eines Energieeinsparquotensystems in Deutschland verbunden wären, insbesondere:
Die Energieeinsparquote ist nicht gut dazu geeignet, den Großteil der bestehenden wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale insbesondere im Gebäudebereich zu heben. Demgegenüber sind andere Instrumente wie zum Beispiel die bereits von der Bundesregierung im Rahmen verschiedener Programme eingesetzte finanzielle Förderung oder Steuervergünstigungen hierzu wesentlich besser geeignet.
Die Analyse der Gesamtkosten zeigt zudem, dass auf dem Weg zur vollständigen Hebung der wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale das Instrument der finanziellen Förderung diese Potenziale zu einem deutlich besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis hebt als das Instrument der Energieeinsparquote.
Darüber hinaus wird auf verschiedene weitere Schwierigkeiten der Energieeinsparquote hingewiesen. Dies betrifft unter anderem deren im Vergleich nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen, mögliche Wettbewerbsverzerrungen in diesem Markt oder den Anstieg der Energiepreise für die Endverbraucher.
Das Gutachten kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die in Deutschland vorhandenen wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale durch die Erweiterung und Verbesserung des bestehenden Instrumenten-Mix aus finanzieller Förderung, Ordnungsrecht sowie Information und Beratung gehoben werden können. Für einen ergänzenden Einsatz neuer Instrumente wie einer Energieeinsparquote oder einem Energieeffizienzfonds spricht vor allem die Haushaltsunabhängigkeit der Finanzierung. Dieser Vorteil sollte jedoch sorgfältig gegen die möglichen nachteiligen Effekte abgewogen werden.
Das Gutachten wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) in Auftrag gegeben.
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