In der Plattform Erneuerbare Energien kommen Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Städten und Kommunen, der Erneuerbare-Energien-Branche, der Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, von Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzverbänden, von Wirtschaftsverbänden und konventioneller Energiewirtschaft sowie Wissenschaftler und Forscher zusammen.
Die Arbeit der Plattform Erneuerbare Energien wird in einem ersten Schritt auf den Strombereich fokussiert. Drei Arbeitsgruppen werden ins Leben gerufen:
1. Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien
Hier wird die konzeptionelle Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beraten - in Hinblick auf die Herausforderungen, die ein wachsender Anteil erneuerbarer Energien für das Gesamtenergiesystem bedeutet.
2. Zusammenspiel von Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien
Der Ausbau erneuerbarer Energien einerseits sowie der Ausbau des Übertragungs- und Verteilnetzes andererseits müssen aufeinander abgestimmt sein. Diese Arbeitsgruppe sucht - in enger Abstimmung mit der Netzplattform des Bundeswirtschaftsministeriums - gemeinsam nach Lösungen, wie die Entwicklungen ökonomisch effizient und umweltpolitisch sinnvoll miteinander verzahnt werden können.
3. Zusammenwirken von erneuerbaren Energien, konventionellen Energien und der Nachfrageseite
Diese Arbeitsgruppe wird Empfehlungen für das kosteneffiziente und versorgungssichere Zusammenwirken von erneuerbaren Energien, konventionellem Kraftwerkspark und der Nachfrageseite erarbeiten. Beispielsweise geht es um die Sicherstellung ausreichender konventioneller Kapazitäten sowie um Flexibilitätspotentiale in der konventionellen Stromerzeugung sowie der Nachfrageseite.
Die Plattform Erneuerbare Energien fasst keine Beschlüsse, sondern spricht Empfehlungen aus. Soweit sich Empfehlungen an den Bund richten, entscheiden die zuständigen Bundesministerien oder die Bundesregierung insgesamt über die Umsetzung.
www.bmu.de
Die Arbeit der Plattform Erneuerbare Energien wird in einem ersten Schritt auf den Strombereich fokussiert. Drei Arbeitsgruppen werden ins Leben gerufen:
1. Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien
Hier wird die konzeptionelle Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beraten - in Hinblick auf die Herausforderungen, die ein wachsender Anteil erneuerbarer Energien für das Gesamtenergiesystem bedeutet.
2. Zusammenspiel von Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien
Der Ausbau erneuerbarer Energien einerseits sowie der Ausbau des Übertragungs- und Verteilnetzes andererseits müssen aufeinander abgestimmt sein. Diese Arbeitsgruppe sucht - in enger Abstimmung mit der Netzplattform des Bundeswirtschaftsministeriums - gemeinsam nach Lösungen, wie die Entwicklungen ökonomisch effizient und umweltpolitisch sinnvoll miteinander verzahnt werden können.
3. Zusammenwirken von erneuerbaren Energien, konventionellen Energien und der Nachfrageseite
Diese Arbeitsgruppe wird Empfehlungen für das kosteneffiziente und versorgungssichere Zusammenwirken von erneuerbaren Energien, konventionellem Kraftwerkspark und der Nachfrageseite erarbeiten. Beispielsweise geht es um die Sicherstellung ausreichender konventioneller Kapazitäten sowie um Flexibilitätspotentiale in der konventionellen Stromerzeugung sowie der Nachfrageseite.
Die Plattform Erneuerbare Energien fasst keine Beschlüsse, sondern spricht Empfehlungen aus. Soweit sich Empfehlungen an den Bund richten, entscheiden die zuständigen Bundesministerien oder die Bundesregierung insgesamt über die Umsetzung.
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