Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat das Projekt REACH-EN-FORCE-1 gestartet: Alle Mitgliedsstaaten sollen demnach den Vollzug der REACH-Verordnung überprüfen, so die EU-Fachbehörde. Die Aktion läuft jetzt in Deutschland an. Die Kontrolleure sollen in Industriebetrieben und bei Importeuren prüfen, ob die Stoffe, mit denen gehandelt oder gearbeitet wird, ordnungsgemäß vorregistriert, registriert oder innerhalb der EU erworben wurden.
Eine enorme Brisanz liegt in den Rechtsfolgen, die eine versäumte Vorregistrierung hat, warnt Dr. Gesa Köberle, Leiterin der Geschäftseinheit Nachhaltigkeitsmanagement bei DEKRA Umwelt in Stuttgart: Gemäß § 27 Chemikaliengesetz drohen bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe, wenn Stoffe ohne gültige Vorregistrierung oder Registrierung vorsätzlich importiert oder hergestellt werden. Handelt der Verursacher fahrlässig, so kann er mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Bei Lebens- oder Gesundheitsgefährdung von anderen kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre verschärft werden.
In Deutschland hätten 15 der 16 Bundesländer erklärt, dass sie sich an der Vollzugsaktion beteiligen werden. In diesen Ländern würden gegenwärtig entsprechende Kompetenzen verteilt. In Baden-Württemberg beispielsweise sollen die Regierungspräsidien für den Vollzug zuständig werden. Das Projekt soll bis Ende 2009 abgeschlossen werden. Für das Jahr 2010 hat die ECHA ein weiteres Vollzugsprojekt angekündigt.
DEKRA unterstützt Industrie und Importeure bei der Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung REACH durch Unterstützung bei der Vor-Registrierung und Registrierung, Übernahme der Alleinvertretung gemäß REACH, durch Beratung und Workshops, Labordienstleistungen sowie die Einführung von Management-Systemen zur REACH Compliance.
www.dekra.com
Eine enorme Brisanz liegt in den Rechtsfolgen, die eine versäumte Vorregistrierung hat, warnt Dr. Gesa Köberle, Leiterin der Geschäftseinheit Nachhaltigkeitsmanagement bei DEKRA Umwelt in Stuttgart: Gemäß § 27 Chemikaliengesetz drohen bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe, wenn Stoffe ohne gültige Vorregistrierung oder Registrierung vorsätzlich importiert oder hergestellt werden. Handelt der Verursacher fahrlässig, so kann er mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Bei Lebens- oder Gesundheitsgefährdung von anderen kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre verschärft werden.
In Deutschland hätten 15 der 16 Bundesländer erklärt, dass sie sich an der Vollzugsaktion beteiligen werden. In diesen Ländern würden gegenwärtig entsprechende Kompetenzen verteilt. In Baden-Württemberg beispielsweise sollen die Regierungspräsidien für den Vollzug zuständig werden. Das Projekt soll bis Ende 2009 abgeschlossen werden. Für das Jahr 2010 hat die ECHA ein weiteres Vollzugsprojekt angekündigt.
DEKRA unterstützt Industrie und Importeure bei der Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung REACH durch Unterstützung bei der Vor-Registrierung und Registrierung, Übernahme der Alleinvertretung gemäß REACH, durch Beratung und Workshops, Labordienstleistungen sowie die Einführung von Management-Systemen zur REACH Compliance.
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