Auf die parlamentarische Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Behrendt (Drucksache 13/8533) an die Bundesregierung, ob es zutreffe, daß die Bundesregierung anstatt wie ursprünglich geplant Kfz-Haltern, die auch nach dem 30. Juni 1998 Klimaanlagen mit dem FCKW-Kältemittel R 12 (FCKW: Fluorchlorkohlenwasserstoff) verwenden, Geldstrafen aufzuerlegen, jetzt lediglich ab diesem Stichtag diese verpflichtet, erst bei erforderlichen Reparaturarbeiten (Anmerkung: MdB Wolfgang Behrendt unterscheidet sehr richtig zwischen ,Wartung und ,Reparatur) auf ein umweltschonendes Kühlmittel umzurüsten bzw. die Klimaanlage stillzulegen, und inwieweit glaubt die Bundesregierung, mit dieser neuen Politik dem umweltpolitischen Ziel der Vermeidung des Gebrauchs von FCKW näherkommen zu können, antwortete der Parl. Staatssekretär Walter Hirche am 24. September im Deutschen Bundestag nach einleitender Wiedergabe der hinlänglich bekannten FCKW-Halon-Verbots-Verordnung und mit der Versicherung, daß diese keiner Änderung seitens der Bundesregierung unterworfen werden soll, ergänzend wie folgt:
+ KK E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv + Fokus KK: Sonderhefte (PDF) + Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten uvm.