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Daikin

Illegaler Handel mit Kältemitteln

Die Europäischen Verbände der HLK Branche wie der EPEE (European Partnership for Energy and the Environment) fordern nun strengere Kontrollen der Behörden. Zudem appellieren sie an die Verantwortung der Marktteilnehmer, Kältemittel nur aus gesicherten Quellen zu beziehen, um einen sicheren und effizienten Geschäftsablauf zu gewährleisten.

Kein Kältemittelverbot

Volker Weinmann, Beauftragter für Politik, Umwelt und Verbände bei Daikin sieht die Nachfrage nach illegalen Kältemitteln vor allem in der Unsicherheit vieler Marktteilnehmer begründet. Noch immer denken viele Marktteilnehmer, dass die F-Gase-Verordnung ein Verbot vieler Kältemittel wie beispielsweise R-410A bedeutet. Das ist falsch!, so Weinmann.

Die Verordnung schreibt eine Begrenzung der CO2-Äquivalente (= Kältemittelmenge x Global Warming Potential (GWP)) der gesamten Kältemittelmenge in der EU vor. Bis 2030 erfolgt eine schrittweise Reduktion der Obergrenze auf ein Fünftel bezogen auf die Menge im Basisjahr 2015. Dies führt dazu, dass sich die Verfügbarkeit von Kältemitteln mit hohem GWP und damit hohem CO2-Äquivalent in den nächsten Jahren verschlechtern wird und die Preise ansteigen werden.

Selbstverständlich ist die Umsetzung der F-Gase-Verordnung auf legalem Weg möglich, betont Weinmann, und unterstützt damit die Position der EPEE. Es gibt keine Notwendigkeit für illegale Importe, so Andrea Voigt, Geschäftsführerin der EPEE. Nachhaltige und niedrig-GWP Kältemittel und Technologien sind heute verfügbar, um die Umsetzung der F-Gase-Verordnung sicherzustellen.

Umstellung und Wiederaufarbeitung als Alternative

Wenn beispielsweise der Umstieg auf alternative Kältemittel wie R-32 im Split-Bereich und auf R-407H, Propan oder CO2 in der Gewerbekälte erfolgt, steht für VRV/VRF Anlagen weiterhin ausreichend R-410A zur Verfügung, erklärt Weinmann die praktische Umsetzung der F-Gase-Verordnung. Durch die Anpassung der IEC 60335-2-40 Ausgabe 2018-01 ist zudem eine Umstellung von VRV/VRF Neuanlagen auf A2L Kältemittel wie R-32 (die mögliche Füllmenge von 60 kg entspricht den gängigen Systemgrößen) möglich.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Wiederaufarbeitung von Kältemitteln bis hin zu einer Kreislaufwirtschaft, da bereits genutzte Kältemittel bei der Wiederverwendung die F-Gase-Quote nicht erneut belasten. Die Daikin-Unternehmensgruppe investiert aktuell in neue Einrichtungen zur Rückgewinnung und Aufarbeitung von Kältemitteln am Unternehmensstandort in Frankfurt.

Die Umsetzung der F-Gase-Verordnung ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, fördert Innovationen und sichert die Zukunftsfähigkeit der Branche. Illegale Kältemittel mit hohem GWP untergraben diese Ziele, bringen Installateure sowie Endverbraucher in Gefahr und stören die Betriebssicherheit der Systeme. Wir nehmen unsere Verantwortung als Hersteller wahr und stellen die Verfügbarkeit von zukunftssicheren Kältemitteln für installierende Betriebe in Deutschland sicher, so Volker Weinmann. (RM)

www.daikin.de