Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
BWP zur Fortsetzung des Marktanreizprogramms mit anderen Mitteln

Alle Wärmepumpen-Typen werden weiterhin gefördert

Allerdings sei ein klarer Paradigmenwechsel zu verzeichnen: Von einem breitenwirksamen Förderinstrument entwickele sich das MAP zu einer sehr eng angelegten Innovationsförderung, so Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des BWP. Die deutlich gestiegenen Effizienzanforderungen könne man im Altbau nur erfüllen, wenn man mit dem Heizungsaustausch eine teure energetische Gesamtsanierung auf Neubauniveau verbinde. Das bedeute wiederum einen hohen finanziellen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu den Fördermitteln stehe, erklärt Stawiarski: Die Anreize durch die Förderung nehmen spürbar ab. Dabei sind gerade in der Altbauförderung deutliche staatliche Anreize zwingend erforderlich. Anlagen in Neubauten sind nun generell von der Förderung ausgeschlossen. Dort gilt allerdings bereits seit 2009 eine Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme; für die Sanierung ist eine solche bundesweite Nutzungspflicht bislang nicht in Sicht.

Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen für eine Förderung nach dem MAP nun mindestens eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,7 erzielen, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine JAZ von 4,3. Bei der letzten Aktualisierung der Förderbedingungen im Februar 2010 lagen die Effizienzanforderungen für den Altbau noch bei 3,7 bzw. 3,3 für Luft/Wasser-Wärmepumpen. Den jetzt geforderten JAZ-Werten fehlt jeder Praxisbezug. Dabei spart eine Wärmepumpe bereits heute ab einer Jahresarbeitszahl von 2,2 Primärenergie ein. Und mit einem steigenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien wird die Umweltbilanz immer günstiger! Damit ist die Wärmepumpe die einzige Technologie im Raumwärmemarkt deren heutige Geräte bereits von zukünftigen Verbesserungen profitieren., so Karl-Heinz Stawiarski. Darüber hinaus sei die Wärmepumpe die einzige im Marktanreizprogramm geförderte Technologie, die ihre Effizienz überhaupt belegen müsse.

Anträge die nach dem 03. Mai gestellt und abgelehnt wurden, müssen auf Basis der neuen Förderbedingungen neu gestellt werden. Laut Finanzplan des Bundes soll eine Förderung erneuerbarer Wärmetechnologien auch in den nächsten Jahren auf ähnlichem Niveau fortgeführt werden. Die seit dem 12. Juli gültige Richtlinie soll in dieser Form bis Ende 2011 aktuell bleiben und eine verlässlichere Förderbasis darstellen.

www.waermepumpe.de