„Die Bundesregierung hat eine Chance vertan, das Ordnungsrecht im Neubaubereich deutlich zu vereinfachen und weiterzuentwickeln. Das ist nicht nur schade, sondern auch unverständlich. Immerhin hat der Deutsche Bundestag einstimmig das Klimaschutzabkommen von Paris ratifiziert. Die Unternehmen im Gebäudebereich brauchen außerdem dringend Planungssicherheit hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen künftig gelten sollen“, mahnt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Ein neues Gesetz kann bei realistischer Betrachtung nun frühestens im Sommer kommenden Jahres unter einer neuen Bundesregierung beschlossen werden. Laut EU-Recht müssen die neuen Vorgaben zur Energie-effizienz im Neubau spätestens 2019 (für öffentliche) bzw. 2021 (für private) Gebäude in Kraft treten.
GEG-scheitert: Baukostensteigerung und eingeschränkte Technologieoffenheit als Begründung haltlos
Behauptungen, Energieeffizienzvorgaben würden dazu führen, dass keine oder nur noch teure Wohnungen gebaut werden können, lässt Sabel nicht gelten: „Es ist überzeugend nachgewiesen worden, dass die Baukostensteigerung der Vergangenheit nur zu geringen Teilen auf die EnEV, vor allem aber auf gestiegene Grundstückspreise sowie Baunebenkosten zurückgehen,“ erläutert Sabel.
Ferner sei nachgewiesen worden, dass höhere Standards durchaus wirtschaftlich seien. Außerdem werde in Deutschland trotz der letzten EnEV-Stufen so viel gebaut wie seit langem nicht. Die Kritik, höhere Standards seien nicht mehr technologieoffen, weist Sabel ebenfalls zurück: „Dass die Effizienzvo-gaben nicht von jeder Technologie bzw. jedem Brennstoff gleichermaßen erfüllt werden können, ist klar. Wir brauchen jedoch ambitionierte Vorgaben, wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen. Sofern sich diese mit konventioneller fossiler Technik erfüllen lassen, ist deren Nutzung auch weiterhin erlaubt. In vielen Fällen werden moderne Technologien wie die Wärmepumpe hier jedoch zielführender sein.“ Die Studie „Wärmewende 2030“ (Agora Energiewende) belegt, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele ab 2025 keine rein fossil befeuerten Gas- und Ölkessel mehr neu in Betrieb gehen dürften. Sofern das CO2-Reduktionsziel von 95 Prozent weiterhin angestrebt wird, müssten bei den Wärmeer-zeugern Wärmepumpen den größten Anteil einnehmen. Aus solchen Erkenntnissen der Wissenschaft müsse auch die Politik ihre Konsequenzen ziehen.
Verzögerung als Chance: Neuer Entwurf sollte ambitionierter und flexibler sein
Aus BWP-Sicht liegt im Scheitern aber auch eine Chance, denn der jetzt gescheiterte Entwurf ließe noch Luft nach oben was die Nutzung Erneuerbarer Energien und Vereinfachung der Anforderungen angeht. „Wir hoffen nun, dass eine neue Bundesregierung mehr Mut haben wird, die Energiewende im Gebäudebereich mit ambitionierten, flexibel erfüllbare Vorgaben voranzutreiben,“ so BWP-Geschäftsführer Dr. Sabel.