- Programmlaufzeit 2015 bis 2019
- Fördervolumen: 1 Mrd. Euro pro Jahr
- Förderung von Gesamt- und Einzelmaßnahmen, z.B. Heizungstausch
- Förderhöhe: 10 bis 25 Prozent der Investitionskosten gestreckt über 10 Jahre
Gegenfinanziert werden sollen die Kosten u.a. mit einer Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen. Diese könnten in Zukunft erst ab 300 Euro geltend gemacht werden.
BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski lobt die Einigung zwischen Bund und Ländern: „Es ist erfreulich, dass die Regierungschefs eine Einigung pro Steuerförderung erzielen konnten. Nun kommt es auf die richtige Ausgestaltung an.“ Gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und anderen Erneuerbare-Wärme-Verbänden hat der BWP darum ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Steuerförderung erarbeitet. Kernpunkt der Forderungen: Erneuerbare Wärmeerzeuger sollten zwingend mit einem höheren Satz gefördert werden als konventionelle. Hintergrund ist, dass Erneuerbare Anlagen weit mehr CO2 und Primärenergie einsparen, aber in der Regel teurer in der Anschaffung sind. „Entscheidend ist, dass bei einem einheitlichen Satz die Verbraucher für eine Erneuerbare Anlage deutlich mehr Eigenkapital aufbringen müssten als für eine fossile Heizung. Es darf nicht sein, dass dieses lang ersehnte Instrument zu einem schnöden Kesseltauschprogramm avanciert. Zur Erinnerung: die Klimaschutzziele sollten vor allem durch den Ausbau Erneuerbarer Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden“, erläutert Stawiarski.
Laden Sie hier das Positionspapier Steuerabschreibungen herunter: 141208bee_positionspapier_steuerlichefrderung_final (DR)