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Bundesinnungsverband

Sieger im Bundesleistungswettbewerb

Der stellvertretende Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses, Heribert Baumeister, stellte bei der Siegerehrung nicht ohne Stolz fest, dass der Sieger aus seiner Innung kommt. Er wies aber auch darauf hin, dass alle Teilnehmer bereits Sieger sind, nämlich Landessieger der jeweiligen Innungen. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Bundesleistungswettbewerb ist, dass die Teilnehmer nicht älter als 23 Jahre sein dürfen und ihre Gesellenprüfung mindestens mit der Gesamtnote 2 abgeschlossen haben.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass alle Anlagen liefen und rundweg alle die Teilnehmer diesen Wettbewerb als persönlichen Gewinn mit nach Hause nehmen konnten. M.S.