Mertz: "Seit bereits einem Jahr wird über den Klimaschutzplan 2050 in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft intensiv diskutiert – gegen Ende dieses Prozesses ging es dann nur noch um eine schnelle Einigung, damit die Bundesumweltministerin bei der Klimakonferenz in Marrakesch etwas vorweisen kann. Herausgekommen ist ein unausgereiftes Papier, das nicht richtig abgestimmt wurde und dessen Folgen nicht ausreichend abgeschätzt wurden.
Der Klimaschutzplan 2050 enthält trotz aller Änderungen immer noch zahlreiche dirigistische Vorgaben. Die enormen Energieeinspar- und CO2-Minderungspotenziale des Gebäudebereichs lassen sich jedoch nur durch einen freien Wettbewerb der Energieträger und Systeme heben. Im Kapitel „Klimaschutz im Gebäudebereich“ ist vorgesehen, die Einführung einer Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Gebäudebestand zu prüfen und mit einem Auslösetatbestand zu verknüpfen. Eine solche Nutzungspflicht würde dazu führen, dass der bereits vorhandene Sanierungsstau bei Gebäuden weiter wächst. Schon das Beispiel des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass ein solcher Zwang kontraproduktiv wirkt.
Das im Klimaschutzplan 2050 enthaltene Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung ist zu begrüßen: Dabei handelt es sich um eine entscheidende Technologie, die geeignet ist, die Energiewende und ihre Akzeptanz voranzubringen. Es ist deshalb absolut unverständlich, warum der Bestandsschutz für solche Anlagen über das Jahr 2017 hinaus in der Schlussfassung des Klimaschutzplans weggefallen ist"
Hintergrund: Der BTGA hat sich zusammen mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK e.V.) und dem RLT-Herstellerverband e.V. aktiv, konstruktiv und engagiert an dem vom BMUB durchgeführten Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 beteiligt. Die gemeinsame Stellungnahme der drei Verbände zum BMUB-Hausentwurf des Klimaschutzplans 2050 vom 6. September 2016 finden Sie unter www.btga.de > Aktuell > BTGA-Position. (DR)