Ebenfalls für die Baureihen CSH und CSW freigegeben sind die HFO/HFKW-Gemische R513A und R450A mit einem GWP von jeweils etwa 600. Im Gegensatz zu den reinen HFO-Kältemitteln sind sie nicht brennbar.
Die beiden HFOs eignen sich vor allem für Klima- und Normalkühlanwendungen, darüber hinaus auch für Wärmepumpen. Eine gewisse Unsicherheit besteht häufig hinsichtlich der Brennbarkeit. In Sicherheitsdatenblättern wird R1234ze(E) als nicht brennbar deklariert, dies gilt allerdings nur für Transport und Lagerung. Beim Einsatz als Kältemittel gilt eine höhere Bezugstemperatur für Entflammbarkeitstests von 60° C. Bei dieser Temperatur ist R1234ze(E) brennbar und daher wie R1234yf in Sicherheitsgruppe A2L eingestuft. Deshalb ist für Anlagen mit beiden Kältemitteln eine Gefährdungsbeurteilung nach ATEX-Richtlinie erforderlich – mit möglichen Konsequenzen in der Systemausführung. Bitzer-Verdichter für HFO-Kältemittel erfüllen die betreffenden Anforderungen und müssen deshalb keiner zusätzlichen Bewertung unterzogen werden.
HFO/HFKW-Gemische wie R513A und R450A sind hingegen nicht brennbar und deshalb in Sicherheitsgruppe A1 klassifiziert. Für ihre Anwendung genügt eine übliche Gefährdungsbeurteilung nach Maschinenrichtlinie. Allerdings haben die Substitute R513A und R450A ein GWP von etwa 600. (RM)
Bitzer