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BG Bau weist auf hohe Unfallzahlen hin

Risiken beim Arbeiten auf Leitern

Wer eine Leiter einsetzt, sollte auf hohe Qualität, Standsicherheit und die eigene Körperhaltung achten. Auch dürfen Leitern nur in Ausnahmen als Arbeitsplätze genutzt werden, etwa wenn andere Arbeitsmittel wie Gerüste oder Arbeitplattformen nicht verfügbar sind. Stürze von der Leiter sind häufig schwere Unfälle. Schmerzhafte Prellungen, Gehirnerschütterung oder Knochenbrüche sind typische Verletzungen. „Das bedeutet meist Schmerzen und zieht lange Kranken- und Ausfallzeiten nach sich", erklärt Rainer Prestin, Vorstandsvorsitzender der BG Bau. Kosten für die Versichertengemeinschaft in Höhe einer sechsstelligen Eurosumme pro Fall, etwa für Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten, sind keine Seltenheit. Die BG Bau gibt daher Tipps zum richtigen Verhalten bei der Arbeit auf Leitern.

„Selbstverständlich sind nur solche Leitern zu verwenden, die entsprechend ihrer Bauart für die jeweils notwendige Arbeit geeignet sind und sich in gutem Zustand befinden“, sagt Prestin. Ein Sturz sei programmiert, wenn man sich bei der Arbeit seitlich zu stark hinüberlehne, statt die Leiter umzustellen. „Beschäftigte müssen immer mit beiden Füßen auf der Leiter stehen“, so Prestin.

Eine häufige Unfallursache ist der Transport von Gegenständen: Werkzeuge oder zu montierende Gegenstände sollten am besten in einer Umhängetasche getragen werden, damit man sicher steht und sich festhalten kann. Um nicht zu stolpern, müssen Kabel von elektrischen Geräten seitlich an der Leiter entlang geführt und sollten nicht über die Tritte oder die Standfläche gezogen werden. Außerdem dürfen bei der Arbeit keine Materialien wie Säuren, Laugen oder Heißbitumen verwendet werden, von denen eine zusätzliche Gefahr ausgeht.

Wie Prestin zudem betont, sollen Anlegeleitern nur dazu genutzt werden, um höher oder tiefer gelegene Arbeitsplätze zu erreichen. Allein bei Tätigkeiten, die nicht länger als zwei Stunden dauern, können sie Gerüste oder Arbeitsbühnen ersetzen. Arbeiten auf Anlegeleitern sind nur ausnahmsweise erlaubt, wenn sich der Standplatz nicht höher als sieben Meter über dem Boden oder einer tragfähigen Fläche befindet. Auf der Leiter benutzte Werkzeuge oder Material dürfen nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen und es dürfen keine Gegenstände mit einer Windangriffsfläche von über einem Quadratmeter mitgeführt werden. Darüber hinaus dürfen Stehleitern nicht als Anlegeleitern benutzt werden, da sie zusammengeklappt beim Besteigen nach hinten wegrutschen können. Die Standfläche einer Stehleiter ist nur aufgeklappt sicher.

www.bgbau.de

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