Die Präsidenten-Neuwahl war bereits anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung am 18. Mai in Bonn turnusmäßig vorgesehen, konnte jedoch wegen Beschlussunfähigkeit der Versammlung nicht durchgeführt werden. Damals galt noch die Zehn-Prozent-Anwesenheitsklausel, die mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder in Bonn gekippt wurde. Inzwischen wurde die Beschlussfähigkeit mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder vom Amtsgericht Bonn bestätigt und eingetragen.
Gleichzeitig konnten in Kassel nun die Jahresrechnung 2011 - bei einer Enthaltung - genehmigt und das Präsidium entlastet werde. Auch der Haushaltsplan 2013 wurde von der Versammlung - einstimmig - genehmigt.
Neue Transparenz: "Wir haben keine Denkverbote!"
Mit Spannung erwartet, befasste sich die Versammlung anschließend mit der künftigen Zusammenarbeit von VDKF und BIV. Steffen Klein von Landesverband Baden-Württemberg legte den Anwesenden offen, was die Arbeitsgruppen aus Delegierten des BIV und des VDKF in den vergangenen zwei Jahren an Fortschritten in dieser Angelegenheit bewerkstelligt haben. Aber auch auf Rückschritte und Stillstände wurde verwiesen. Die Ergebnisse der Arbeitskreise sind auch auf der Homepage des VDKF nachzulesen. "Die Vertreter beider Verbände hatten zu Beginn der Arbeitskreise vereinbart, dass alle möglichen Kooperationsmodelle offen und ohne Denkverbote auf den Tisch kommen können", so Klein.
Der neu gewählte Präsident Zaremski ergriff ebenfalls das Wort und präsentierte eine Alternative zwischen einem kompletten Neuanfang oder einem Kooperationsmodell. Außerdem sei für ihn eine gemeinsame Beteiligung von VDKF und BIV an der IKK GmbH vorstellbar. Eine gemeinsame Vermarktung des LEC Leakage & Energy Control-Systems werde bereits in die Gänge gebracht. Offen ist für Zaremski hingegen noch die Positionierung des VDKF im ZVKKW.
BIV: Neuer Verband mit gemeinsamer Satzung
In seinem Schlussbeitrag begrüßte Bundesinnungsmeister Heribert Baumeister die in beiden Verbänden sehr stark vorhandene Bereitschaft zur Kooperation. Er schlug vor, dass sich aus beiden Verbänden jeweils zwei bis drei kreative Köpfe unter Hinzuziehung eines externen Verwaltungsrechtlers zusammensetzen, um eine neue gemeinsame Satzung auszuarbeiten mit dem Ziel, einen neuen Verband mit einem neuen Namen zu gründen.
Alle drei Beiträge zur künftigen Zusammenarbeit zwischen VDKF und BIV wurden von den Mitgliedern als sehr konstruktiv und informativ gewertet. Wie es allerdings jetzt weitergehen soll, wurde an jenem Samstagnachmittag nicht mehr andiskutiert. Jetzt sind die aktiven Mitglieder beider Verbände gefordert, die Dinge in den kommenden Monaten zielorientiert voranzutreiben. Mehr zu den Details der Ausführungen in der August-Ausgabe der KK. (SI)