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Außerordentliche Mitgliederversammlung des BIV am 12.11.2009

Überwältigende Mehrheit für den Beitritt des BIV zum ZVKKW

Zuvor hatten Bundesinnungsmeister Frank Heuberger und Werner Rolles, Präsident des ZVKKW, nochmals ausführlich die Ziele, Hintergründe und Chancen des ZVKKW dargelegt. Wichtigstes Argument für einen Zentralverband ist nach wie vor, dass man nur mit vereinten Kräften den politischen auch branchenpolitischen Herausforderungen der Zukunft wirkungsvoll entgegentreten kann.

Heuberger rief die Versammlung auf, positiv an die Sache heranzugehen und die Vorteile im Auge zu behalten. Es gibt Menschen, die bauen Mauern, und es gibt Menschen, die bauen Brücken. Wir wollen Brücken bauen, so Heuberger.

Gegenüber den bisherigen Überlegungen hat sich im Wesentlichen folgendes geändert:

  • Der ZVKKW ruht nicht mehr auf fünf, sondern auf drei Säulen (s. Schaubild zum Vergrößern anklicken). Dadurch ändert sich der Stimmproporz in der zehnköpfigen Mitgliederversammlung zugunsten des Handwerks, das dort nun vier der zehn Mitglieder stellt. Ferner ist mindestens eines der drei Präsidiumsmitglieder aus dem Bereich Handwerk (s. zweites Schaubild).
  • Der BIV wird als völlig eigenständiger Verband Mitglied im ZVKKW. Gegenüber der ursprünglichen Planung, Aufgaben der BIV-Geschäftsstelle an den ZVKKW zu übertragen, wurde das Modell nun umgedreht und der BIV übernimmt per Geschäftsbesorgungsvertrag zumindest bis Mitte 2010 Aufgaben des ZVKKW. Wenn der Personalbedarf dann steige, könne man immer noch überlegen, ob weiteres Personal zum BIV kommt oder zum ZVKKW.
  • Einzelmitgliedschaften im Bereich Handwerk sind nur noch gemäß der BIV-Satzung möglich, d.h. nur für Betriebe in Regionen, in denen es keine Innung gibt; eine Mitgliedschaft über die Innung wird in jedem Fall bevorzugt. Dies ist übrigens auch in der BIV-Satzung so geregelt und von der Handwerksordnung auch so gewollt, um die Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Betriebe müssen aber in jedem Fall in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Unter diesen, nun geänderten Rahmenbedingungen fand der Betritt des BIV zum ZVKKW letztlich große Zustimmung: Von den 45 Delegierten waren 42 anwesend bzw. per Stimmrechtsübertragung vertreten, davon stimmten nur 7 mit Nein, aber 35 mit Ja.

In der nächsten Ausgabe der KK werden wir ausführlich über die weiteren Inhalte der Versammlung berichten. M.S.