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Auslandspraktika für Auszubildende im Handwerk

Auszeichnung für das lets-go Stipendienprogramm

Wir zeichnen Ihr Projekt als eines der besten Mobilitätsprojekte aus dem Dualen System aus, heißt es in der gemeinsamen Würdigung der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung und des Bundesbildungsministeriums. Mit der Auszeichnung ist die finanzielle Beteiligung des Ministeriums an dem Projekt verbunden. Daher freut sich LGH-Geschäftsführer Reiner Nolten: Wir betrachten es als große Anerkennung, dass sich neben der Europäischen Union ab sofort auch der Bund an der Finanzierung der Einzelstipendien zu lets go beteiligt. Mit unserem Ansatz, eine sehr flexible Möglichkeit zur Förderung individueller grenzüberschreitender Praktikumsaufenthalte von Lehrlingen aus dem Handwerk anzubieten, haben wir offensichtlich ins Schwarze getroffen. Zu dieser Einschätzung trägt bei, dass die Internetplattform www.letsgo-azubi.de für weltoffene Auszubildende im Handwerk im vergangenen September erst vom Bundeswirtschaftsministerium als beste Web-Community Deutschlands ausgezeichnet worden war.

Die Förderung betrifft einen jeweils dreiwöchigen Aufenthalt im europäischen Ausland und beinhaltet einen länderabhängig gestaffelten Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten sowie einen Beitrag für die fremdsprachliche und interkulturelle Vorbereitung des Nachwuchs-Handwerkers.

Für die let´s go-Einzelstipendien können sich Auszubildende in Handwerksbetrieben aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben, und zwar unabhängig vom Beruf und vom Zielland und Zeitraum des Praktikums. Bewerbungsunterlagen dazu können vom Download-Bereich der Website www.letsgo-azubi.de heruntergeladen werden und sind zudem in den Mobilitätsberatungsstellen der Handwerkskammern erhältlich. Da die Auszubildenden in unserem Programm einzeln ins Ausland gehen, ist es von großer Bedeutung, dass sie motiviert und sehr selbstständig sind, erläutert LGH-Mitarbeiter Wolfgang Trefzger das weitere Verfahren. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Handwerkskammern führen daher mit jedem Bewerber ein ausführliches Gespräch und achten auf diese Voraussetzungen. Für den Zeitraum zwischen schriftlicher Bewerbung und Abreise müssten wenigstens drei bis vier Monate eingeplant werden. Natürlich sei es eine Hauptvoraussetzung für die Bewilligung des Förderzuschusses, dass in dieser Zeit ein passender Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden wird.

Dass sich die Bewerbungsprozedur lohnt, davon ist Trefzger indes überzeugt. Die Auszubildenden unseres Programms kehren fast ausnahmslos mit sehr positiven Erfahrungen aus dem Praktikum zurück. Es ist ein tolles Gefühl für sie, sich trotz Sprachbarrieren bereits nach wenigen Tagen produktiv im ausländischen Betrieb behaupten zu können. Auch die heimischen Ausbildungsbetriebe profitierten vom Auslandsaufenthalt ihrer Lehrlinge, denn nicht selten setzten sie ihre Lehre mit höherer Identifikation, stärkerem Selbstbewusstsein und größerem Enthusiasmus fort.
Weitere Informationen zum Stipendienprogramm und zur Initiative let´s go sind auf den Internetseiten www.letsgo-azubi.de und www.letsgo-netz.de sowie bei den Mobilitätsberatungsstellen der Handwerkskammern erhältlich.

www.letsgo-azubi.de

www.letsgo-netz.de

www.lgh.de