Es muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß der Staat zwar die Rahmenbedingungen im Bereich der Berufsausbildung festlegt und als Verordnung mit Gesetzeskraft festschreibt, es ist aber Aufgabe von Schule und Wirtschaft im engeren Sinne hier das Handwerk gemeint , innerhalb der getroffenen Rahmenfestlegungen jedwede geeignete Gestaltungsmöglichkeit aus eigener Kraft heraus zu nutzen. So will es das duale Ausbildungssystem, auf das wir in Deutschland besonders stolz sind, das als beispielhaft gilt und gerade jetzt in immer mehr Ländern Anwender/ Nachahmer findet. Dieses Berufsausbildungssystem weil es sich bewährt hat zu erhalten, liegt vor allem im Interesse des Handwerks. Ein Berufszweig, der bestätigt, daß das praktische Rüstzeug für den späteren Beruf schwerpunktmäßig in der täglichen praxisbezogenen Ausbildungstätigkeit zu erwerben ist, aber das hierzu erforderliche theoretische Fundament von den auf die Berufsausbildung spezialisierten Schulen beigesteuert werden muß.
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