Ausschlaggebend für die Diskussion war die Vorschrift der F-Gase-Verordnung, nach der Kältemitteldistributoren und Großhändler Kältemittel und vorbefüllte Geräte nur an zertifizierte Betriebe verkaufen dürfen und dafür rechtlich auch die Verantwortung tragen. Allerdings, so Vertreter der Branche, sei dies derzeit nur sehr schwierig nachprüfbar. Zwar könne von den Betrieben eine entsprechende Zertifizierungsnummer gefordert werden, aber es sei nicht möglich nachzuprüfen, ob diese echt sei oder eine Fälschung.
Eine entsprechende Datenbank könnte Abhilfe schaffen, um die Zertifizierungen der rund 5500 Anlagenbauerbetriebe und 30000 bis 35000 Anlagenbauer schnell und verlässlich zu überprüfen. Dem steht allerdings der Datenschutz entgegen, wie ein Vertreter der britischen Zertifizierungsstelle REFCOM erklärte. So liege die Wahl beim Betrieb, ob er in den Referenzlisten des Zertifizierers aufgeführt werden wolle. Die Zertifizierungsstellen selbst seien nicht verpflichtet, die Listen ihrer Mitglieder auf ihrer Website zu veröffentlichen. Ein nationales Register könne hier in der Tat Abhilfe schaffen.
Ein weiterer Ansatz könnte ein “Anlagenbauer-Ausweis” sein, so John Ellis, früherer Präsident des Institute of Refrigeration. Dieser müsse dann bei Kauf von Kältemitteln vorgelegt werden. Ray Gluckman, britischer HLKK Experte, wies darauf hin, dass Anlagenbauer künftig ein „Konto“ bei ihrem Lieferanten eröffnen sollten. Hierfür seien die entsprechenden Zertifizierungen vorzulegen. Bei jedem Kauf würde dann auf das Konto zurückgegriffen und die entsprechenden Kältemittelmengen etc. verzeichnet.