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AUS EUROPA UND DER WELT

F-Gase-Quote: Jetzt bewerben

Dieses Prinzip geht mit dem neu eingeführten Phase-down einher, der die Mengen der in Verkehr gebrachten HFKWs bis 2030 um fast 80 Prozent reduzieren soll. Eine F-Gase-Quote kann sowohl an Unternehmen erteilt werden, die bereits in der Vergangenheit HFKWs auf den europäischen Markt gebracht und dies an die EU-Kommission berichtet haben (es gilt der Referenzzeitrum von 2009 bis 2012) als auch an Unternehmen, die neu auf den Markt kommen. Die neue Verordnung legt hierfür genaue Regeln fest. Grundsätzlich können sich nur Unternehmen für Quoten bewerben, die HFKWs als „lose Ware“ – also in Flaschen, Containern, etc. – in die EU importieren oder in der EU produzieren. Hersteller von Geräten hingegen, die diese vorbefüllen, erhalten keine Quote. Für Anlagenbauer ändert sich damit rein formal gesehen nichts. Sie beziehen, wie bislang auch, ihr Kältemittel von ihrem Lieferanten – sei es direkt beim Kältemittelproduzenten oder Gashändler. Allerdings dürfte sich der Phase-down auf den Preis der Kältemittel auswirken, denn die zur Verfügung stehende Menge wird sich in Zukunft drastisch reduzieren.

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