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AUS EUROPA UND DER WELT

EU Kommission genehmigt Deutschlands Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014)

Ferner ist im EEG 2014 vorgesehen, dass die staatliche Förderung schrittweise über Ausschreibungen vorgenommen werden soll, zu denen nach und nach auch Erzeuger aus anderen Mitgliedstaaten Zugang erhalten sollen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das EEG 2014 zur Verwirklichung der umwelt- und energiepolitischen Ziele der EU beitragen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Die staatliche Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien dürfte sich voraussichtlich auf rund 20 Mrd. EUR belaufen.

Finanziert wird das Fördersystem des EEG 2014 über die EEG-Umlage, die Stromversorger für den an Endverbraucher in Deutschland gelieferten Strom sowie Eigenerzeuger (die Strom für den Eigenbedarf erzeugen) zu entrichten haben. Ermäßigungen sind für energieintensive Stromkunden in Wirtschaftszweigen vorgesehen, die gemäß den Leitlinien für solche Ermäßigungen in Frage kommen. Zulässig sind solche Ermäßigungen den Leitlinien zufolge aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit in energieintensiven Sektoren, deren Erzeugnisse international gehandelt werden.

Quelle: EU Kommission