Die neuen Richtlinien, die ab Juli in Kraft treten und bis 2021 gelten sollen, zielen auf zwei Hauptsektoren ab, die auch künftig in den Genuss staatlicher Beihilfe kommen sollen: Grenzüberschreitende Infrastrukturen und Mechanismen zur Gewährleistung einer angemessenen Stromerzeugung in Fällen, wo ein tatsächliches Risiko besteht, dass die Stromerzeugungskapazitäten nicht ausreichen.
Laut der neuen Richtlinien müssen Mitgliedsstaaten künftig darlegen, dass ihre Programme das Ziel „sicherer und wettbewerbsfähiger Energiesysteme“ verfolgen und zum Schutz der Umwelt beitragen. Drei Kriterien müssen hierfür eingehalten werden: Reduzierung der Treibhausgasemissionen, erhöhte Umweltverträglichkeit und schnellere Markteinführung sauberer Technologien. Das Prinzip der Einspeisevergütung für grünen Strom wird ab 2015 gründlich überholt. So müssen Produzenten ihren Strom künftig direkt auf dem Markt verkaufen, wobei sie unter bestimmten Bedingungen weiterhin Einspeiseprämien anfordern können. Ausgenommen sind Anlagen unter 500 kW sowie Erneuerbare, die nicht zur Stromerzeugung beitragen. Für diese gelten ebenfalls neue Regeln, nach denen die Unterstützung reduziert werden soll.
Quelle: EU-Kommission