Tausende von Betrieben haben auf eine solche Entscheidung gehofft. Denn dort, wo keine Räume für die Einrichtung eines Raucherraumes abgezweigt werden konnten, gab es keine Kompromisse. Wer über keinen abgetrennten Nebenraum verfügt, der musste bislang aufwändige und teure Umbauten in Kauf nehmen oder ein Rauchverbot aussprechen. Die Kommentierung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW zeigt nun einen dritten Weg auf: Die Installation von geschlossenen Raucherkabinen. In der Kommentierung heißt es wörtlich: Raucherkabinen, die dem Stand der Technik entsprechen und () einen sicheren und dauerhaften Schutz der Umgebungsluft gewährleisten, werden als abgetrennte Raucherräume angesehen. Allerdings gebe es hier eine entscheidende Einschränkung. Die Raucherkabine muss durch eine Tür abgetrennt (sein), die nur zum Zweck des Betretens und Verlassens der Kabine geöffnet werden darf, berichtet die GRT Wuttke GmbH aus dem westfälischen Lünen, die sich seit fast zwanzig Jahren mit Luftfiltertechnik und Technischem Nichtraucherschutz beschäftigt.
Die meisten Hersteller von Raucherkabinen setzen ja auf offene Systeme, berichtet Geschäftsführer Lothar Wuttke. Das soll angeblich die Kommunikation zwischen Rauchern und Nichtrauchern fördern, so Wuttke weiter, aber ich sehe das ähnlich wie die Politiker aus dem Gesundheitsministerium: offene Systeme können keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Tabakqualm garantieren.