Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Fristenfalle am 10. Januar 2010
Der 10. Januar 2010 hat es in sich. Bei der steuerlichen Berücksichtigung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2009, welche Unternehmer selbstständig beim Finanzamt monatlich angeben und entrichten müssen, heißt es aufpassen. Denn die Gefahr liegt im Detail. Bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember handelt es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung, weswegen um den Jahreswechsel hier die 10-Tage-Regel gilt. Die Vorauszahlung für Dezember kann also üblicherweise bis zum 10. Januar des neuen Jahres geleistet werden. Sie gilt dann trotzdem noch als Betriebsausgabe des Vorjahres und kann beim Finanzamt mit angegeben werden.
Fällt der 10. Januar allerdings auf ein Wochenende, verschiebt sich diese Frist auf den folgenden Werktag. Dies ist im Jahr 2010 der Fall, denn der 10. Januar ist ein Sonntag. Die Fälligkeit der Zahlung verschiebt sich auf Montag, den 11. Januar 2010 und liegt nicht mehr im vorgeschriebenen 10-Tages Zeitraum. Das bedeutet, sofern die Zahlung für Dezember 2009 erst im Januar 2010 erfolgt, darf sie nicht mehr als Betriebsausgabe für das Jahr 2009 berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob die Zahlung vor dem 10. Januar geleistet wird. Denn bei der 10-Tage-Regel muss Zahlung und Fälligkeit immer im vorgeschriebenen 10-Tages-Zeitraum liegen. Um die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2009 doch noch im entsprechenden Jahr als Betriebsausgabe geltend zu machen, ist es also notwendig, noch vor Jahresende die entsprechende Zahlung ans Finanzamt zu leisten. Wer das Programm Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige nutze, so die Akademische Arbeitsgemeinschaft, die das Programm vertreibt, finde unter anderem diesen Tipp in der Software.
Das kann die Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige
Mit der Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige lasse sich beispielsweise die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2009 mit Anlage EÜR und die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung 2009 bequem erstellen. Auch Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldung 2009/2010 könnten ganz einfach mit Hilfe der Software ausgefüllt werden. Beide Formulare können problemlos per ELSTER elektronisch an das Finanzamt geschickt werden. Urteilslisten im Programm erklären wichtige Begriffe aus Sicht der Finanzbehörden. Außerdem stelle die Software ein ABC der Betriebsausgaben bereit, ferner Optimierungen beim Betriebs-PKW, Musterverträge und Informationen zu allen Abschreibungsmethoden mit Abschreibungstabellen.
www.steuertipps.de
Der 10. Januar 2010 hat es in sich. Bei der steuerlichen Berücksichtigung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2009, welche Unternehmer selbstständig beim Finanzamt monatlich angeben und entrichten müssen, heißt es aufpassen. Denn die Gefahr liegt im Detail. Bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember handelt es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung, weswegen um den Jahreswechsel hier die 10-Tage-Regel gilt. Die Vorauszahlung für Dezember kann also üblicherweise bis zum 10. Januar des neuen Jahres geleistet werden. Sie gilt dann trotzdem noch als Betriebsausgabe des Vorjahres und kann beim Finanzamt mit angegeben werden.
Fällt der 10. Januar allerdings auf ein Wochenende, verschiebt sich diese Frist auf den folgenden Werktag. Dies ist im Jahr 2010 der Fall, denn der 10. Januar ist ein Sonntag. Die Fälligkeit der Zahlung verschiebt sich auf Montag, den 11. Januar 2010 und liegt nicht mehr im vorgeschriebenen 10-Tages Zeitraum. Das bedeutet, sofern die Zahlung für Dezember 2009 erst im Januar 2010 erfolgt, darf sie nicht mehr als Betriebsausgabe für das Jahr 2009 berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob die Zahlung vor dem 10. Januar geleistet wird. Denn bei der 10-Tage-Regel muss Zahlung und Fälligkeit immer im vorgeschriebenen 10-Tages-Zeitraum liegen. Um die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2009 doch noch im entsprechenden Jahr als Betriebsausgabe geltend zu machen, ist es also notwendig, noch vor Jahresende die entsprechende Zahlung ans Finanzamt zu leisten. Wer das Programm Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige nutze, so die Akademische Arbeitsgemeinschaft, die das Programm vertreibt, finde unter anderem diesen Tipp in der Software.
Das kann die Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige
Mit der Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige lasse sich beispielsweise die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2009 mit Anlage EÜR und die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung 2009 bequem erstellen. Auch Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldung 2009/2010 könnten ganz einfach mit Hilfe der Software ausgefüllt werden. Beide Formulare können problemlos per ELSTER elektronisch an das Finanzamt geschickt werden. Urteilslisten im Programm erklären wichtige Begriffe aus Sicht der Finanzbehörden. Außerdem stelle die Software ein ABC der Betriebsausgaben bereit, ferner Optimierungen beim Betriebs-PKW, Musterverträge und Informationen zu allen Abschreibungsmethoden mit Abschreibungstabellen.
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