In Supermärkten entfallen rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs auf Kältetechnik, so das Ministerium. Durch höhere Energieeffizienz der Kälteanlagen, wie z.B. großer gewerblicher Kühlschränke oder Kühlvitrinen, werde die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, Treibhausgasemissionen reduziert und Geld gespart. Die neuen Anforderungen gelten für über 30 verschiedene Produkte.
Gewerbekälteanlagen laufen im Allgemeinen 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr. Ein großer gewerblich genutzter Kühlschrank kann so bis zu 17.000 kWh pro Jahr an Strom fressen, ein Gefrierschrank sogar bis zu 38.000 kWh.
In der EU werden derzeit ebenfalls Mindestenergieeffizienzanforderungen für Anlagen in der Gewerbekälte im Rahmen der Ökodesignrichtlinie festgelegt. Insbesondere geht es dabei um Verflüssigungssätze und Chiller. Außerdem sollen Anforderungen für kleine Kühlsysteme wie z.B. Weinkühler oder steckerfertige Geräte definiert werden.
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Gewerbekälteanlagen laufen im Allgemeinen 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr. Ein großer gewerblich genutzter Kühlschrank kann so bis zu 17.000 kWh pro Jahr an Strom fressen, ein Gefrierschrank sogar bis zu 38.000 kWh.
In der EU werden derzeit ebenfalls Mindestenergieeffizienzanforderungen für Anlagen in der Gewerbekälte im Rahmen der Ökodesignrichtlinie festgelegt. Insbesondere geht es dabei um Verflüssigungssätze und Chiller. Außerdem sollen Anforderungen für kleine Kühlsysteme wie z.B. Weinkühler oder steckerfertige Geräte definiert werden.
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