Insbesondere führen die neuen Regeln einen Phase-Down der HFKWs um 79 Prozent bis 2030 ein und das lang diskutierte Vorbefüllungsverbot wird durch ein System zur Rückverfolgung mit Konformitätserklärung ersetzt, um genau nachvollziehen zu können, wieviel HFKWs in vorbefüllten Geräten importiert oder exportiert wurden.
Im Hinblick auf die GWP Beschränkungen, wurden mehrere Kategorien eingeführt:
• Kleine Systeme: es gilt ab 2015 ein GWP Limit von 150 für Kühlschränke und Gefriertruhen und ab 2020 für mobile Raumklimageräte. Ab 2022 gilt das GWP Limit von 150 auch für hermetisch geschlossene Systeme in gewerblichen Anwendungen.
• Stationäre Kälteanwendungen: Kältemittel mit einem GWP Wert über 2500 wie R-404A und R-507 sind ab 2020 nicht mehr erlaubt. Ab 2022 werden Kältemittel mit einem GWP Wert über 150 in Verbundanlagen (wie z.B. in Supermärkten) verboten, es sei denn, es handelt sich um den Primärkreislauf in Kaskaden. Dort soll ein Limit von GWP 1500 gelten. Außerdem gilt ab 2020 ein Service- und Wartungsverbot für Kältemittel mit GWP über 2500, mit Ausnahme von Anwendungen unter -50°C und recyceltem Kältemittel.
• Stationäre Klimaanwendungen: ab 2025 sind Kältemittel mit GWP über 750 in Split-Klimageräten (single split) mit weniger als 3kg Füllmenge verboten.
Der europäische Verband der Klima- Kälte- Wärmepumpenindustrie EPEE begrüßt die Einigung und die damit einhergehende Klarheit und Regelsicherheit für die Industrie. Zwar ist man weiterhin der Ansicht, dass Verbote in Form von GWP Limits nicht erforderlich gewesen wären, um die Klimaziele zu erreichen, akzeptiert diese aber als tragbaren und für die politische Einigung in erster Lesung unerlässlichen Kompromiss.