Einerseits werten die Kältemittelproduzenten die Ergebnisse der Untersuchungen des Kraftfahrtbundesamts (KBA) zu dem umstrittenen Kältemittel als positiv, denn die Behörde stellt deutlich klar, „dass sich bei diesen Versuchen keine hinreichenden Nachweise einer ernsten Gefahr im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bei den hier getesteten und auf dem Markt befindlichen Fahrzeugtypen ergeben“. Andererseits empfiehlt das KBA der EU-Kommission aber auch nachdrücklich, „weitere Untersuchungen durchzuführen, um die potenziellen Risiken des Kältemitteleinsatzes von R1234yf in Fahrzeugklimaanlagen besser bewerten zu können“. Aus diesem Grund wertet Mercedes das Ergebnis der KBA Untersuchungen ebenfalls als Erfolgsmeldung.
Ebenso widersprüchlich fällt die Beurteilung der Entscheidung Frankreichs aus.
Einerseits hob Frankreich vor kurzem das erst vor einigen Wochen ausgesprochene Zulassungsverbot der neuen Mercedes A, B und SL Klasse auf, das ausgesprochen worden war, weil diese nicht der PKW Richtlinie 2006/40/EC entsprechen, nach der alle neu zugelassenen Fahrzeugtypen mit einem Kältemittel mit GWP unter 150 ausgestattet sein müssen. Mercedes sieht diese Entscheidung als klaren Etappensieg und kommentiert dementsprechend, dass man hocherfreut über die Entscheidung des französischen Conseil d’Etat sei, die die eigene Rechtsauffassung bestätige. Man erwarte, dass die französischen Behörden nun binnen kürzester Zeit den Zulassungsstopp aufheben würden.
Andererseits kommentiert DuPont gelassen, dass die Entscheidung Frankreichs lediglich rein formale Aspekte von Fahrzeugzulassungen betreffe und absolut nichts mit der Sicherheit des Kältemittels R-1234yf zu tun habe. Wie auch schon Honeywell zuvor, verweist das Unternehmen in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Tests und internationalen Untersuchungen des Automobil-Ingenieurverbands SAE.
In der Zwischenzeit verlautet aus Japan, dass Toyoto zunächst plant, von R-1234yf wieder auf R-134a umzuschwenken, um die Kunden zu beruhigen, die aufgrund der Sicherheitsdebatte um das Kältemittel verunsichert seien. Andererseits unterstreicht das Unternehmen jedoch auch, dass es eigene Tests mit R-1234yf durchgeführt habe, nach denen das Kältemittel sicher sei. Außerdem stimme man den Untersuchungen von SAE zu.
www.acr-news.com ; www.racplus.com
Ebenso widersprüchlich fällt die Beurteilung der Entscheidung Frankreichs aus.
Einerseits hob Frankreich vor kurzem das erst vor einigen Wochen ausgesprochene Zulassungsverbot der neuen Mercedes A, B und SL Klasse auf, das ausgesprochen worden war, weil diese nicht der PKW Richtlinie 2006/40/EC entsprechen, nach der alle neu zugelassenen Fahrzeugtypen mit einem Kältemittel mit GWP unter 150 ausgestattet sein müssen. Mercedes sieht diese Entscheidung als klaren Etappensieg und kommentiert dementsprechend, dass man hocherfreut über die Entscheidung des französischen Conseil d’Etat sei, die die eigene Rechtsauffassung bestätige. Man erwarte, dass die französischen Behörden nun binnen kürzester Zeit den Zulassungsstopp aufheben würden.
Andererseits kommentiert DuPont gelassen, dass die Entscheidung Frankreichs lediglich rein formale Aspekte von Fahrzeugzulassungen betreffe und absolut nichts mit der Sicherheit des Kältemittels R-1234yf zu tun habe. Wie auch schon Honeywell zuvor, verweist das Unternehmen in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Tests und internationalen Untersuchungen des Automobil-Ingenieurverbands SAE.
In der Zwischenzeit verlautet aus Japan, dass Toyoto zunächst plant, von R-1234yf wieder auf R-134a umzuschwenken, um die Kunden zu beruhigen, die aufgrund der Sicherheitsdebatte um das Kältemittel verunsichert seien. Andererseits unterstreicht das Unternehmen jedoch auch, dass es eigene Tests mit R-1234yf durchgeführt habe, nach denen das Kältemittel sicher sei. Außerdem stimme man den Untersuchungen von SAE zu.
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