Durch die Aussetzung mussten die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse als Ausbilder weder durch ein Zeugnis noch durch sonstige Nachweise belegt werden. Allerdings hat es sich in der Praxis gezeigt, dass nicht gänzlich auf eine Eignungsprüfung verzichtet werden kann, da ein bestimmtes Maß an Qualifikation im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen an die Ausbilder unverzichtbar ist.
Deshalb müssen Ausbildungsbetriebe ab 1. August 2009 wieder einen Nachweis über die Ausbildungseignung (Ausbildung der Ausbilder bei der IHK, AdA) erbringen. Um den AdA-Schein zu erhalten, müssen Kenntnisse über Rechte und Pflichten während der Ausbildung in einem schriftlichen und einem praktischen Teil nachgewiesen werden.
Das beim Forum Verlag erschienene Praxishandbuch "Das neue Berufsbildungsrecht" hilft dabei, die neuen Regelungen umzusetzen.
Neben dem reformierten Gesetzestext findet sich hier Wissenswertes rund ums Thema AEVO. Außerdem wird praxisnah und übersichtlich kompetentes Know-how zum Berufsbildungsrecht vermittelt. Die Ausführungen zu den arbeitsrechtlichen Regelungen werden durch aktuelle Urteile ergänzt.
www.forum-verlag.com
Deshalb müssen Ausbildungsbetriebe ab 1. August 2009 wieder einen Nachweis über die Ausbildungseignung (Ausbildung der Ausbilder bei der IHK, AdA) erbringen. Um den AdA-Schein zu erhalten, müssen Kenntnisse über Rechte und Pflichten während der Ausbildung in einem schriftlichen und einem praktischen Teil nachgewiesen werden.
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