Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm, dass der am 3. Mai dieses Jahres verkündete Programmstop sofort aufgehoben wird und dass ab 12. Juli wieder Förderanträge an das BAFA gestellt werden können.
Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangenen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
www.bmu.de
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm, dass der am 3. Mai dieses Jahres verkündete Programmstop sofort aufgehoben wird und dass ab 12. Juli wieder Förderanträge an das BAFA gestellt werden können.
Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangenen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
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