Konkret heißt das unter anderem, dass nun auch italienische Kälteanlagenbauerbetriebe, die mit F-Gasen umgehen (im Sinne der F-Gase-Verordnung), über die entsprechenden Zertifizierungen verfügen müssen. Die Betriebe ihrerseits werden nur dann zertifiziert, wenn sie nachweisen können, dass ihr Personal über die erforderliche Zertifizierung sowie über die notwendige technische Ausrüstung verfügt, um mit F-Gasen zu arbeiten. Weiter wurde der Organismus Accredia notifiziert, der seinerseits als unabhängige Behörde die entsprechenden Zertifizierungsstellen zertifiziert und an das Umweltministerium meldet.
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