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AKTUELLES

Italien veröffentlicht Dekret zur F-Gase-Verordnung

Dazu zählt insbesondere auch die Einhaltung der Vorschriften zur Zertifizierung von Fachpersonal und Betrieben.

Weiter stellt das Dekret sicher, dass das Umweltministerium ein elektronisches Register einrichtet, in das sich Fachleute innerhalb von 60 Tagen eintragen müssen. Entsprechende Informationen zu dem neuen Register werden auf der Website des Umweltministeriums veröffentlicht. Die Registrierung findet dann elektronisch statt. Die tatsächlichen Zertifikate sollen im nächsten Schritt ebenfalls elektronisch durch die Industrie- und Handelskammern für Betriebe und Techniker ausgestellt werden.

Italien zählte zu den sieben verbleibenden Mitgliedsstaaten, die die F-Gase-Verordnung trotz Ablauf der gesetzlichen Fristen noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben und daher auch nicht über die vorgeschriebenen Systeme zur Zertifizierung von Betrieben und Fachpersonal verfügen.

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