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AKTUELLES

Förderrichtlinie für gewerbliche Kälteanlagen weiter umstritten

Förderbar sind sowohl Alt- als auch Neuanlagen mit 15% bis maximal 25% der Nettoinvestitionskosten. Die Kriterien für die Vergabe der Förderung sind in der Branche jedoch umstritten.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stehen, wie schon so oft, die Kältemittel. So werden Neuanlagen ausschließlich dann gefördert, wenn sie mit CO2, NH3 oder nichthalogenierten Kohlenwasserstoffen betrieben werden. Bei bestehenden Anlagen ist eine Förderung zwar auch dann möglich, wenn fluorierte Kältemittel eingesetzt werden, allerdings liegt der Fördersatz dann mit 15% der Nettoinvestitionskosten erheblich unter den 25% für Anlagen mit „natürlichen“ Kältemitteln.

Einen „hausinternen Kompromiss“ nannte Michael Müller, Mitglied des Deutschen Bundestags und Parlamentarischer Staatssekretär beim BMU diese Lösung vor kurzem in einem Interview, das in der Fachzeitschrift „Die Kälte + Klimatechnik“ veröffentlicht wurde. Das zeigt, dass das Thema selbst auf höchster Ebene kontrovers diskutiert wird.

EPEE, European Partnership for Energy and the Environment, kritisiert die Richtlinie, weil die Energieeffizienz im Vordergrund stehen sollte, ohne dabei bestimmte Kältemittel zu bevorzugen oder zu benachteiligen.

Äußerungen Michael Müllers in dem genannten Interview zufolge könnte es allerdings durchaus sein, dass die Richtlinie noch nicht in ihrer endgültigen Form vorliegt: „Der Sonderfonds, aus dem Fördermittel für die Gewerbekälte stammen, bezieht sich in erster Linie auf Energieeffizienz und das soll das Kriterium bleiben. Wenn wir für den Neubau der gewerblichen Kälteanlagen die Bedingung stellen, „es wird nur gefördert, wenn natürliche Kältemittel eingesetzt werden“, sich dies aber als unüberwindbare Hürde für den Effizienzweg herausstellt, müssen wir uns Gedanken machen, ob die Umstellung auf natürliche Kältemittel in einer anderen Weise behandelt werden muss.“

Ob und inwiefern das der Fall ist, ist derzeit noch nicht klar. Sicher ist jedoch, dass die 67 Förderanträge, die inzwischen eingegangen sind, ein wichtige Rolle bei der Entscheidung über die weitere Gestaltung der Richtlinie und mögliche Änderungen spielen. Das für die Antragsbearbeitung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist derzeit mit ihrer Auswertung beschäftigt.

www.epeeglobal.org