Tatsächlich liegen die Prognosen der Mitgliedsstaaten im Hinblick auf das Energieeffizienzziel bis 2020 derzeit bei nur knapp 10% anstelle von 20%, so dass weitere Aktionen dringend erforderlich sind. Daher hatte es in einem ersten Vorschlag im März geheißen, das 20% Ziel werde rechtlich bindend, falls die Mitgliedsstaaten im Dezember 2013 noch immer deutlich hinter ihrem Ziel herhinken. Jetzt allerdings sieht es so aus, als werde diese Revision auf Juni 2014 verschoben – das heißt auf die Nachfolger der bisher amtierenden EU-Kommission.
Bislang ist das Energieeffizienzziel der EU im Gegensatz zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von CO2 Emissionen nicht rechtlich bindend. Das hat seine Gründe, denn beispielsweise die EU Mitgliedsstaaten argumentieren teilweise, dass eine solche Maßnahme zu kostenintensiv sei und außerdem den Wettbewerb in der EU verzerren würde.
www.euractiv.com
Bislang ist das Energieeffizienzziel der EU im Gegensatz zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von CO2 Emissionen nicht rechtlich bindend. Das hat seine Gründe, denn beispielsweise die EU Mitgliedsstaaten argumentieren teilweise, dass eine solche Maßnahme zu kostenintensiv sei und außerdem den Wettbewerb in der EU verzerren würde.
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