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Deutsche Umwelthilfe fordert sofortiges Verwendungsverbot für R1234yf in Pkw-Klimaanlagen

So wirft die DUH dem EU-Industriekommissar Antonio Tajani vor, die bewiesenen Sicherheitsrisiken des Pkw-Kältemittels R1234yf zu ignorieren und fordert ein sofortiges und europaweites Verwendungsverbot für das Kältemittel. Als Begründung führt die DUH an, dass bei einem neuen Brandtest gesundheitsgefährdende Konzentrationen an Flusssäure nachgewiesen werden konnten. Die DUH hatte die Untersuchungsergebnisse Anfang letzter Woche dem wissenschaftlichen Dienst der EU-Kommission, dem Joint Research Center (JRC), zur Verfügung gestellt und bei einer Expertenanhörung der Institution Ende Januar im italienischen Ispra präsentiert.

Der EU-Industriekommissar vertritt eins zu eins die Interessen der Industriekonzerne DuPont und Honeywell. Entgegen der Empfehlung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) weigert sich Antonio Tajani, eigene Sicherheitsüberprüfungen mit R1234yf durchzuführen. So finden sich in Veröffentlichungen der Generaldirektion Unternehmen und Industrie die Argumente und Aussagen der beiden Patentinhaber für R1234yf sowie des Verbands der Automobilingenieure SAE wieder. Deshalb haben wir einen formalen Antrag auf Akteneinsicht nach der EU-Umweltinformationsrichtlinie gestellt, um zu überprüfen, wie eng die Verbindungen der R1234yf-Hersteller Honeywell und DuPont in Brüssel mit der zuständigen Generaldirektion der Kommission sind, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die DUH fordert daher den neuen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören ein Einfahrtsverbot von R1234yf-Fahrzeugen in Tiefgaragen und eine drastische Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Werkstätten.

Anstelle von R1324yf setzt sich die DUH für eine schnellstmögliche Umstellung der Kältetechnik auf das Kältemittel CO2 ein. Von den Fahrzeugherstellern fordert sie Kompensationszahlungen für jedes in Europa zugelassene Neufahrzeug, das seit 2011 rechtswidrig mit R134a ausgeliefert wird. Auch die Vielzahl von Autoherstellern, die bei den Typgenehmigungen getrickst haben, um die EU-Richtlinie zu umgehen, sei zur Verantwortung zu ziehen. Die Kompensationszahlung müsse folglich nicht nur die Umweltschäden und den Wettbewerbsvorteil durch die Nutzung des vergleichsweise billigen Klimakillers R134a ausgleichen, sondern darüber hinaus einen deutlichen Anreiz zur raschen Einführung von CO2-Klimatechnik bieten.

www.duh.de