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Ab 1. August 2009 wieder ein Nachweis über die Ausbildungseignung erforderlich

Neue Ausbilder-Eignungsverordnung veröffentlicht

Deshalb müssen Ausbildungsbetriebe ab 1. August 2009 wieder einen Nachweis über die Ausbildungseignung (Ausbildung der Ausbilder bei der IHK, AdA) erbringen. Um den AdA-Schein zu erhalten, müssen Kenntnisse über Rechte und Pflichten während der Ausbildung in einem schriftlichen und einem praktischen Teil nachgewiesen werden.

Der Forum Verlag hat dazu ein Praxishandbuch Das neue Berufsbildungsrecht veröffentlicht, das helfen soll, die neuen Regelungen umzusetzen.

www.forum-verlag.com